Beitrag: Streit um die Mobilitätswende: ADFC gegen neue Stellplatzsatzung
Radabstellplätze: Hunderte Räder auf engstem Raum, machen Sie das mal mit Autos.

(c) ADFC Bochum

Rückschritt statt Fortschritt? Die geplante Novellierung der Bochumer Stellplatzsatzung sorgt für massiven politischen Zündstoff. Während die Verwaltung von Baukostensenkung spricht, sieht der Fahrradclub ADFC die Mobilitätswende in der Kippergasse – doch im Stadtrat zeichnet sich bereits eine breite Mehrheit für die Änderungen ab.

Die im Jahr 2022 von der Stadt Bochum eingeführte Stellplatzsatzung gilt als einer der wichtigsten Meilensteine zur Förderung des Radverkehrs im Stadtgebiet. Erstmalig wurden damals verbindliche Richtzahlen verankert, die Investoren bei Neubauten oder Nutzungsänderungen zur Schaffung von sicheren, überdachten und großzügigen Fahrradabstellplätzen verpflichteten. Turnusgemäß stand nun nach drei Jahren die erste große Evaluation der Satzung durch das Amt für Stadtplanung und Wohnen an. Die daraus resultierende neue Beschlussvorlage der Verwaltung (Nr. 20261441) sieht jedoch deutliche Lockerungen vor, was den Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) Bochum zu einer scharfen Intervention veranlasst.

Halbierte Richtwerte und aufgeweichte Qualitätsstandards

Nach den Plänen der Stadtverwaltung sollen die Anforderungen an Fahrradstellplätze spürbar herabgesenkt werden. Bei Bürogebäuden oder Studentenwohnheimen ist eine regelrechte Halbierung der nachzuweisenden Fahrradplätze vorgesehen. Musste im Wohnungsbau bislang pro 30 Quadratmeter Wohnfläche ein Fahrradstellplatz geschaffen werden, soll dieser Wert nun auf 40 Quadratmeter angehoben werden. Bei Bürogebäuden klettert der Richtwert von einem Stellplatz je 35 Quadratmetern Nutzfläche auf einen Platz pro 70 Quadratmeter.

Neben der reinen Quantität kritisiert der ADFC auch eine drastische Reduzierung der baulichen Qualität:

  • Steilere Rampen: Die zulässige Rampenneigung für Radfahrer soll von 10 Prozent auf 15 Prozent angehoben werden, was dem Standard der Sonderbauverordnung entspricht.

  • Schmalere Zugänge: Die vorgeschriebene Türbreite für die Fahrradunterbringung wird von komfortablen 1,05 Metern auf 0,90 Meter reduziert – lediglich für sperrige Lastenräder bleibt ein Wert von 1,10 Metern bestehen.

  • Aufgeweichte Überdachungspflicht: Mussten bisher bei Projekten mit mehr als 12 notwendigen Fahrradstellplätzen ausnahmslos alle Plätze überdacht werden, greift diese Pflicht künftig erst ab dem 13. Stellplatz. Beim Wohnungsbau müssen zudem pauschal 10 Prozent der Plätze überhaupt nicht mehr überdacht werden.

  • Größere Entfernungen: Die maximal zulässige Entfernung der Fahrradabstellplätze zum Gebäude wird von 60 Metern auf 100 Meter ausgeweitet.

ADFC-Vorsitzender Nierychlo: „Das Auto ist der Elefant im Raum“

Marek Nierychlo, Vorsitzender des ADFC Bochum, findet deutliche Worte für den Kurs der Stadt: „Leider schlägt die Stadtverwaltung nun Änderungen vor, die dem eigentlichen Ziel der Satzung – der Förderung der Mobilitätswende – grundsätzlich widersprechen.“ Die Argumentation der Planer, die Reduzierung mit einer mangelnden Auslastung bestehender Anlagen zu begründen, sende das völlig falsche Signal. Für die Attraktivität des Radverkehrs sei es von entscheidender Bedeutung, sowohl am Start- als auch am Zielort eine hochwertige Infrastruktur vorzufinden.

Besonders widersprüchlich erscheint dem Fahrradclub die Begründung der Verwaltung, dass die bisherigen Fahrradstellplätze ein Hindernis für den Wohnungsbau darstellten. Während ein Fahrrad lediglich 1,2 Quadratmeter beansprucht, benötigt ein Pkw rund 12 Quadratmeter Fläche. Da die Anzahl der geforderten Kfz-Stellplätze, deren Herstellung in teuren Tiefgaragen den Wohnungsbau nachweislich massiv finanziell belastet, unverändert bleiben soll, fehle der Neuregelung jede logische Balance. „Das Auto ist der Elefant im Raum. Es benötigt viel Fläche, belastet die Luft und blockiert unsere Städte. Bochum täte gut daran, in der Mobilitätswende weiter voran zu schreiten, anstelle Rückschritte zu vollziehen“, so Nierychlo.

Verwaltung kontert mit Wohnungsnot und Baukostensenkung

Das Amt für Stadtplanung und Wohnen verteidigt die Vorlage vehement. Im Dialog mit der „Allianz für Wohnen“ und der lokalen Wohnungswirtschaft wurde deutlich, dass der Spagat zwischen den strengen Qualitätsanforderungen an Fahrradanlagen und den explodierenden Herstellungskosten eine enorme Hürde für Investoren darstellt. Die Anpassungen der Richtwerte und Maße seien explizit darauf ausgerichtet, das Bauen in Zeiten der Wohnungsnot zu vereinfachen und finanziell zu entlasten.

Zudem verweist die Verwaltung darauf, dass der Grundgedanke der Satzung – die Stärkung des Umweltverbundes – unangetastet bleibt. So wird beispielsweise die ÖPNV-Lagegunst im Schienenverkehr optimiert, indem ein neuer 50-Meter-Puffer um U-Bahn- und Straßenbahnhaltestellen gezogen wird, der Investoren den Verzicht auf teure Pkw-Stellplätze erleichtert.

Breite Mehrheit im Rat – Einzig die AfD stimmt gegen die Vorlage

Trotz der lautstarken Kritik der Fahrrad-Lobby ist der politische Weg für die neue Satzung bereits geebnet. In den Vorberatungen der verschiedenen Gremien und Ausschüsse zeichnete sich eine parteiübergreifende Allianz ab. Große Zustimmung für die Beschlussvorlage kam von den Fraktionen der SPD, der CDU und den Grünen. Einzig die Fraktion der AfD positionierte sich gegen den Antrag der Verwaltung.

Die endgültige Entscheidung über den Erlass der neuen Stellplatzsatzung fällt in der anstehenden Sitzung des Rates der Stadt Bochum am Donnerstag, den 16. Juli 2026. Verläuft dort alles nach Plan, wird die Verwaltung beauftragt, in zwei Jahren einen ersten Erfahrungsbericht vorzulegen und nach drei Jahren eine erneute umfassende Evaluation durchzuführen.

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