
Care-Arbeit in Familien ungleich verteilt: Nur 24,7 Prozent der Kinderkrankentage wurden im Jahr 2025 in Bochum von Männern genommen.
Foto: AOK/Colourbox/hfr.
Frauen übernehmen weiterhin den Löwenanteil bei der Betreuung kranker Kinder: Eine aktuelle AOK-Auswertung für das Jahr 2025 zeigt deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern.
Wenn der Nachwuchs krank wird, steht in vielen Familien die Frage im Raum, wer im Beruf kürzertritt, um die Betreuung zu Hause zu übernehmen. Eine aktuelle Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) für das Stadtgebiet Bochum zeigt nun schwarz auf weiß, dass diese sogenannte Care-Arbeit im Jahr 2025 weiterhin höchst ungleich verteilt war. Demnach wurden in Bochum lediglich 24,7 Prozent aller beantragten Kinderkrankentage von männlichen AOK-Mitgliedern in Anspruch genommen. Der überwiegende Anteil von 75,3 Prozent entfiel hingegen auf Frauen. Insgesamt verzeichnete die AOK für das Jahr 2025 in Bochum 1.130 Fälle, in denen das Kinderkrankengeld beantragt wurde.
Anspruch richtet sich nach der Familiensituation
„Dass Kinderkrankentage auch im Jahr 2025 noch überwiegend von Frauen genommen werden, zeigt, wie ungleich die Care-Arbeit in Familien weiterhin verteilt ist“, ordnet AOK-Serviceregionsleiter Jörg Kock die Daten ein. Dabei ist das Kinderkrankengeld, das bereits im Jahr 1974 eingeführt wurde, als ein wichtiges gesetzliches Instrument gedacht, um Eltern und Alleinerziehende finanziell abzusichern. Der rechtliche Anspruch steht jedem gesetzlich versicherten Elternteil gleichermaßen zu, sodass Familien frei und unabhängig entscheiden können, wer die Betreuung übernimmt und wer arbeiten geht.
Wie viele Tage den Familien pro Kalenderjahr zur Verfügung stehen, richtet sich nach der jeweiligen Lebens- und Familiensituation:
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Familien mit einem Kind: Jedem Elternteil stehen rechtlich 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld pro Jahr zu.
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Alleinerziehende mit einem Kind: Hier verdoppelt sich der Anspruch auf 30 Arbeitstage im Jahr.
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Mehrere Kinder: Bei einer höheren Anzahl an Kindern im Haushalt erhöht sich der Anspruch entsprechend auf mehr Tage.
Einzige Grundvoraussetzung für die Bewilligung ist die Vorlage eines ärztlichen Attests, das die Notwendigkeit der häuslichen Pflege des Kindes bescheinigt.
Finanzieller Ausgleich, aber keine vollständige Lohnfortzahlung
Erkrankt das eigene Kind, stellt dies für Beschäftigte einen triftigen Grund dar, dem Arbeitsplatz fernzubleiben. Arbeitgeber sind in diesem Fall gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Angestellten von der Arbeit freizustellen. Sofern der Betrieb für diesen Zeitraum das Gehalt nicht fortzahlt, springen die gesetzlichen Krankenkassen ein, um den Verdienstausfall durch das Kinderkrankengeld auszugleichen.
Allerdings weist die AOK auf einen entscheidenden Unterschied zu einer eigenen Arbeitsunfähigkeit hin: Während man bei einer eigenen Erkrankung in der Regel die volle Lohnfortzahlung erhält, gehen Kinderkrankentage ab dem ersten Tag mit spürbaren Lohneinbußen einher.
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Die aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen:
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Regulärer Anspruch: Eltern erhalten von der Krankenkasse standardmäßig 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Gehalts.
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Obergrenze: Der maximale Brutto-Anspruch ist gesetzlich auf 135,63 Euro pro Tag gedeckelt.
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Abzüge: Vom ausgezahlten Krankengeld werden zudem noch die regulären Versichertenanteile zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung einbehalten.
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Digitales und einfaches Antragsverfahren
Um die finanzielle Unterstützung zu erhalten, müssen betroffene Eltern das vom Arzt ausgestellte Attest bei ihrer jeweiligen Krankenkasse einreichen. Für Versicherte der AOK steht das entsprechende Antragsformular digital auf der offiziellen Webseite unter www.aok.de/nw zum Download bereit.
Alternativ kann das Verfahren komplett online über das persönliche ServiceCenter „Meine AOK“ abgewickelt werden. Über dieses Portal lässt sich der gesamte Bearbeitungsstatus des Antrags – vom digitalen Posteingang über den Prüfprozess der Sachbearbeiter bis hin zur finalen Entscheidung und Auszahlung – jederzeit in Echtzeit transparent verfolgen.
