Beitrag: Stadt Bochum wirbt mit Förderprogramm KRiS für das Prinzip der Schwammstadt
Dachbegrünung

Dachbegrünung in Bochum, aufgenommen am 21.08.2020. +++ Foto: Lutz Leitmann/Stadt Bochum

Die spürbaren Folgen des weltweiten Klimawandels sind auch im Ruhrgebiet längst in den Fokus der städtischen Zukunftsplanung gerückt.

Zunehmende, intensive Hitzeperioden mit Spitzenwerten von bis zu 40 Grad Celsius stellen ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung dar. Gleichzeitig bringen diese Wetterlagen im Sommer vermehrt heftige Starkregenereignisse mit sich, die in dicht besiedelten Ballungsräumen erhebliche infrastrukturelle Schäden verursachen können. Anlässlich des bundesweiten Hitzeaktionstages am Donnerstag, den 11. Juni 2026, der in diesem Jahr unter dem offiziellen Leitmotiv „Gemeinsam vorsorgen gegen Extremhitze“ steht, ruft die Stadt Bochum private Immobilienbesitzer sowie Gewerbetreibende dazu auf, aktiv gegenzusteuern. Als zentrales Werkzeug dient hierbei das landesweite Förderprogramm mit der Bezeichnung „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“, kurz KRiS.

Das Förderprogramm verfolgt das Ziel, die Widerstandsfähigkeit der städtischen Quartiere durch gezielte Klimafolgenanpassungen zu stärken. Private Eigentümer, die in den Umbau ihrer Liegenschaften investieren, profitieren dabei in mehrfacher Hinsicht. Neben dem aktiven Beitrag zum Klimaschutz lassen sich durch die baulichen Veränderungen wertvolles Trinkwasser und unter Umständen auch laufende Niederschlagsgebühren einsparen, während gleichzeitig der Verkehrswert der eigenen Immobilie nachhaltig gesteigert wird. Das Aufbringen einer extensiven Dach- und Fassadenbegrünung fungiert beispielsweise als natürlicher Hitzeschutz für das Gebäude und kühlt die direkte Umgebung spürbar ab. Für interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich über die konkreten Umsetzungsmöglichkeiten an ihren Gebäuden informieren möchten, hat die Stadtverwaltung unter der E-Mail-Adresse kris@bochum.de eine zentrale Anlaufstelle für individuelle Beratungstermine eingerichtet.

Das Prinzip der Schwammstadt als Kern der städtischen Strategie

Das Förderprogramm KRiS basiert auf dem städtebaulichen Prinzip der Schwammstadt, welches auch einen wesentlichen Pfeiler der allgemeinen Bochumer Nachhaltigkeitsstrategie abbildet. Das zugrundeliegende Konzept sieht vor, das städtische Umfeld so umzubauen, dass es bei Niederschlägen wie ein natürlicher Schwamm reagiert. Anfallendes Regenwasser wird nicht mehr ungenutzt in die überlastete Kanalisation abgeleitet, sondern direkt vor Ort aufgesaugt, gespeichert und kontrolliert an die umgebende Natur und Vegetation zurückgegeben. Durch diese Dezentralisierung ist das Stadtgebiet im Ernstfall erheblich besser vor den Sturzfluten eines plötzlichen Starkregens gewappnet.

Dieser ökologischen Logik können private Grundstückseigentümer durch einfache, aber wirkungsvolle Maßnahmen auf dem eigenen Areal folgen. Dazu gehört beispielsweise die vollständige Entsiegelung von asphaltierten oder gepflasterten Flächen, wie etwa der Hauseinfahrt oder von Stellplätzen. Auch das gezielte Anlegen von Versickerungsmulden im heimischen Garten, in denen sich das Regenwasser sammeln und langsam im Boden verteilen kann, sowie die nachträgliche Bepflanzung von Garagen- und Anbaudächern unterstützen den städtischen Wasserkreislauf effektiv.

Hohe Zuschüsse vom Land für ausgewählte Bochumer Gestaltungsräume

Das finanzielle Fundament des KRiS-Förderprogramms wurde vom Land Nordrhein-Westfalen gelegt. Die Fördermittel können von den Bürgerinnen und Bürgern langfristig bis zum Jahr 2030 für spezifische Maßnahmen zur Flächenentsiegelung sowie für die nachhaltige Nutzung von Regenwasser beantragt werden. Um die Transformation in den besonders betroffenen Stadtteilen zu forcieren, hat das Land NRW eine gestaffelte und attraktive Kostenübernahme bewilligt.

Die finanzielle Unterstützung greift in drei von der Stadt Bochum vordefinierten Schwerpunktgebieten. In den ausgewiesenen Gestaltungsräumen Innenstadt Süd-West, Laer und Wattenscheid übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen eine Förderquote, die sich je nach Art der Maßnahme und des Antragsstellers auf 60 bis zu 90 Prozent der gesamten Umbaukosten beläuft. Dadurch wird die wirtschaftliche Hürde für den klimagerechten Umbau privater und gewerblicher Immobilien im Stadtgebiet maßgeblich gesenkt.

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