
SEB_BRABOC120240319-37
Rathaus Bochum
Nordrhein-Westfalen ordnet für den 24. Februar Trauerbeflaggung an. Anlass ist der Staatsakt für die verstorbene Bundestagspräsidentin a.D. Rita Süssmuth.
Das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen hat für Dienstag, 24. Februar, Trauerbeflaggung angeordnet. Hintergrund ist der Staatsakt für die verstorbene frühere Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth. Die Anordnung gilt landesweit. Betroffen sind zahlreiche öffentliche Gebäude. Die Maßnahme würdigt das politische Wirken der CDU-Politikerin.
Anordnung gilt für öffentliche Einrichtungen
Die Trauerbeflaggung betrifft alle Dienstgebäude des Landes Nordrhein-Westfalen. Ebenso eingeschlossen sind Gebäude der Gemeinden und Gemeindeverbände. Auch Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen, sind einbezogen.
Mit der Anordnung folgt das Land dem staatlichen Protokoll zum Gedenken an verstorbene Persönlichkeiten von besonderer politischer Bedeutung.
Prägende Figur der Bundespolitik
Rita Süssmuth wurde am 17. Februar 1937 in Wuppertal als Rita Kickuth geboren. Sie starb am 1. Februar 2026 in Neuss. Die promovierte Pädagogin und Hochschulprofessorin gehörte der Christlich Demokratische Union Deutschlands an.
Von 1985 bis 1988 war sie Bundesministerin für Jugend, Familie und Gesundheit, später erweitert um den Bereich Frauen. Von 1988 bis 1998 amtierte sie als Präsidentin des Deutschen Bundestages. In dieser Funktion prägte sie die parlamentarische Arbeit während der Jahre der deutschen Einheit.
