Beitrag: VfL Bochum modernisiert seine Stadionordnung
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Vonovia Ruhrstadion

Der VfL Bochum 1848 passt das offizielle Regelwerk für das Vonovia Ruhrstadion an. Die Neuerungen betreffen vor allem den Schutz von Kindern, den Umgang mit Gästefans in Heimbereichen sowie klare Anmeldefristen für medizinische Hilfsmittel.

Damit die Heimspiele des VfL Bochum 1848 sicher und reibungslos über die Bühne gehen können, bedarf es einer rechtlichen Grundlage. Die aktuell gültige Stadionordnung wurde ursprünglich im Jahr 1999 veröffentlicht und zuletzt 2016 überarbeitet. Im Zuge der fortschreitenden Professionalisierung und Modernisierung hat der Verein das Regelwerk nun grundlegend angepasst ergänzt.].

Dabei wurden vor allem Punkte fest verankert, die in den Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) oder durch die gelebte Praxis am Spieltag ohnehin schon länger angewendet werden die in der Praxis unter anderem durch die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen oder Prozessabläufe am Spieltag seit Langem gelebt wurden – ergänzt.].

Kinderschutz: Strengere Altersgrenzen in den Fanblöcken

Als großer gesellschaftlicher Akteur nimmt der VfL seine Verantwortung für den Jugendschutz sehr ernst und verschärft die Regeln für die jüngsten Stadionbesucher:

  • Verbot für Kleinkinder im Stehplatzbereich: Kleinkinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres erhalten aus Sicherheitsgründen ab sofort keinen Zutritt mehr zu den Stehplatzbereichen des Stadions.

  • Altersbeschränkung für Block O und P: Kinder, die das achte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen die Blöcke O (links) und P (rechts) nicht mehr betreten – dies gilt ausdrücklich auch dann nicht, wenn sie von einem Erwachsenen begleitet werden.

  • Rauchverbot: Im ausgewiesenen Familienblock ist das Rauchen zum Schutz der Kinder ab sofort konsequent untersagt.

Gästefans im Heimbereich: Klare Kante für ein friedliches Miteinander

Das Thema „Gästefans in Heimbereichen“ beschäftigt den Verein schon seit geraumer Zeit. Durch gezielte Kommunikation wurden die VfL-Anhänger bereits dafür sensibilisiert, Tickets und Dauerkarten nicht an Fans des Gastclubs weiterzugeben. Um hier eine rechtssichere und transparente Basis zu schaffen, wurden alle entsprechenden Richtlinien nun parallel zu den ATGB gesammelt in der neuen Stadionordnung festgeschrieben. Damit soll garantiert werden, dass sich jeder Fan in seinem zugewiesenen Bereich ohne Konflikte am Spiel erfreuen kann.

Medizinische Hilfsmittel: Anzeigepflicht per E-Mail

Wer aus gesundheitlichen Gründen auf Medikamente oder Hilfsmittel angewiesen ist, darf diese selbstverständlich weiterhin mit ins Stadion bringen. Allerdings wurde das Verfahren hierfür neu strukturiert: Die Mitnahme ist anzeigepflichtig, aber nicht genehmigungspflichtig.

Vor dem Spieltag muss dem Verein eine kurze schriftliche Mitteilung per E-Mail an service@vfl-bochum.de geschickt werden. Am Spieltag selbst ist ein entsprechender medizinischer Nachweis (wie ein ärztliches Attest oder ein Arztbrief) mitzuführen und beim Einlass dem Ordnungsdienst vorzuzeigen.

Wichtige Ausnahmen und Sonderregeln:

  • Verbot von medizinischem Cannabis: Medizinisches Cannabis bleibt im Stadion komplett verboten und wird analog zu illegalen Drogen jeglicher Art behandelt.

  • Regelung für Gehhilfen: Aus Sicherheitsgründen (Schutz vor Stolpergefahren, Freihalten von Flucht- und Rettungswegen) dürfen Gehhilfen wie Krücken nur noch im Bereich der Sitzplätze und auf den ausgewiesenen Sonderplätzen genutzt werden [cite: Das Mitführen notwendiger Gehhilfen ist aus Sicherheitsgründen (Stolpergefahren, Freihalten von Flucht- und Rettungswegen, Haftungsgründe) nur im Bereich der Sitzplätze und/oder der ausgewiesenen Sonderplätze erlaubt.]. Für die Sitzplatzbereiche ist vorab keine E-Mail-Anmeldung nötig.

  • Stehplatz-Dauerkarteninhaber: Fans, die eine Stehplatz-Dauerkarte besitzen, aber zwingend auf eine Gehhilfe angewiesen sind, werden gebeten, sich zwecks einer Lösung vorab mit der Service-Stelle des Vereins (service@vfl-bochum.de) in Verbindung zu setzen.

Verbotene Gegenstände und Fristen für Assistenzhunde

Die modernisierte Stadionordnung unterscheidet künftig noch exakter zwischen erlaubten und verbotenen Gegenständen, um Unklarheiten an den Drehkreuzen zu vermeiden. Eine wichtige Sonderregelung betrifft Menschen, die auf einen Assistenzhund angewiesen sind: Die Mitnahme des Tieres ist generell möglich. Hierfür muss jedoch zwingend eine rechtzeitige Anfrage beim VfL eingereicht werden – die Frist hierfür endet strikt zehn Tage vor dem jeweiligen Heimspiel.

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