Beitrag: Osterfeuer in Bochum: Regeln und Tipps für ein sicheres Brauchtum
Osterfeuer

Ein Osterfeuer in Bochum-Stiepel.

Osterfeuer gehören zur Tradition rund um Ostern. Auch in Bochum sind sie unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt – doch es gelten klare Regeln zum Schutz von Mensch, Umwelt und Tieren.

Seit Jahrhunderten werden Osterfeuer entzündet, um symbolisch den Winter zu vertreiben. In Bochum dürfen solche Feuer im Rahmen der Brauchtumspflege stattfinden. Veranstaltet werden sie häufig von Vereinen, Kitas oder kirchlichen Gruppen. Eine gesonderte Genehmigung durch die Stadt ist nicht erforderlich – vorausgesetzt, es handelt sich tatsächlich um ein Traditionsfeuer und die Zustimmung der Grundstückseigentümer liegt vor.

Wann Osterfeuer erlaubt sind

Osterfeuer dürfen an mehreren Tagen rund um die Feiertage entzündet werden. Dazu zählen Gründonnerstag, der Samstag vor Ostern sowie der Ostersonntag und Ostermontag. Entscheidend ist jedoch, dass keine Gefahr für andere entsteht.

Bei starkem Wind oder feuchter Witterung sollte auf das Feuer verzichtet werden. In solchen Fällen kann Rauch schnell in Wohnungen ziehen und Anwohner erheblich belästigen.

Klare Regeln für Sicherheit und Rücksicht

Damit Osterfeuer sicher bleiben, gelten einige grundlegende Vorgaben. Verwendet werden sollte ausschließlich trockenes und unbehandeltes Holz, etwa Buche oder Birke. So lässt sich starke Rauchentwicklung vermeiden.

Auch die Größe des Feuers spielt eine Rolle. Empfohlen wird eine Fläche von etwa einem Meter mal einem Meter und eine maximale Höhe des Brennmaterials von einem Meter. Zudem sollte das Feuer nicht länger als zwei Stunden brennen und durchgehend beaufsichtigt werden.

Wichtig ist außerdem, ausreichend Löschmittel bereitzuhalten – etwa Wasser oder einen Feuerlöscher. Die gesetzliche Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr muss eingehalten werden.

Schutz für Tiere beachten

Holzhaufen werden häufig von Tieren als Unterschlupf genutzt. Deshalb wird empfohlen, das aufgeschichtete Material am Tag des Osterfeuers noch einmal umzusetzen. So können Tiere fliehen und werden nicht gefährdet.

Nicht erlaubt ist das Verbrennen von Abfällen. Wer beispielsweise Gartenabfälle oder behandeltes Holz ins Osterfeuer gibt, riskiert ein Bußgeld. Das Feuer darf ausschließlich dem Brauchtum dienen.

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