
1. Fussball Bundesliga: Borussia Dortmund vs. VfL Bochum 1848 {date} –
{headline} (Foto: Sebastian Sendlak / BOND) DFL regulations prohibit any use of photographs as image sequences and/or quasi-videos.
Das Sportgericht des DFB belegt den VfL Bochum mit einer Geldstrafe von 120.600 Euro. Hintergrund sind mehrere Vorfälle mit Pyrotechnik bei Auswärts- und Pokalspielen.
Das Sportgericht des Deutscher Fußball-Bund (DFB) hat den VfL Bochum 1848 zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 120.600 Euro verurteilt. Die Entscheidungen fielen in mehreren Einzelrichterverfahren nach Anklage durch den DFB-Kontrollausschuss. Geahndet wurde unsportliches Verhalten von Anhängern des Vereins. Konkret ging es um das Zünden pyrotechnischer Gegenstände. Die Urteile sind rechtskräftig.
Mehrere Spiele betroffen
Die Strafe bezieht sich auf Partien in der 2. Bundesliga sowie im DFB-Pokal. In der Liga betrifft sie die Auswärtsspiele beim 1. FC Nürnberg, bei der SpVgg Greuther Fürth und bei Hannover 96. Hinzu kommen die DFB-Pokalspiele beim FC Augsburg sowie das Heimspiel gegen den VfB Stuttgart.
In allen genannten Begegnungen wurden pyrotechnische Gegenstände im Zuschauerbereich gezündet. Laut DFB stellt dieses Verhalten eine erhebliche Gefahr für Personen im Stadion dar. Die Vorfälle wurden jeweils im offiziellen Spielbericht dokumentiert.
Teilbetrag für Prävention vorgesehen
Von der Gesamtsumme kann der Verein bis zu 40.200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Solche Regelungen sind in vergleichbaren Verfahren üblich und sollen präventive Projekte unterstützen.
Der VfL Bochum hat den Anträgen des DFB zugestimmt. Damit sind die Urteile rechtskräftig und das Verfahren abgeschlossen.
