
Bei den Kosten für die Musik wurden die Vereine oft im Regen stehen gelassen
(c) Jenny Musall
Nordrhein-Westfalen will Vereine und Ehrenamt finanziell entlasten. Ab 2026 sollen Gema-Gebühren für nichtkommerzielle Veranstaltungen vom Land übernommen werden.
Das Land Nordrhein-Westfalen plant einen grundlegenden Schritt zur Unterstützung des Ehrenamts. Künftig sollen Gema-Gebühren für nichtkommerzielle Vereinsveranstaltungen nicht mehr von den Veranstaltern selbst getragen werden. Die dafür erforderlichen Mittel sind im Landeshaushalt 2026 eingeplant. Voraussetzung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zwischen dem Land und der Gema. Vereine könnten dadurch sowohl finanziell als auch organisatorisch spürbar entlastet werden.
Bislang mussten eingetragene Vereine und gemeinnützige Organisationen für jede einzelne Veranstaltung Lizenzgebühren für gespielte Musik anmelden und bezahlen. Dieses Verfahren war mit Kosten und Verwaltungsaufwand verbunden. Künftig soll diese Pflicht entfallen, sofern es sich um nichtkommerzielle Veranstaltungen handelt. Davon profitieren unter anderem Kulturveranstaltungen, Stadtteilfeste sowie Sommer- und Weihnachtsfeiern.
Politischer Kurswechsel im Landtag
Die Übernahme der Gema-Gebühren war bereits vor gut einem Jahr Thema im nordrhein-westfälischen Landtag. Damals fand der Vorschlag keine Mehrheit. Nun ist vorgesehen, das Modell doch umzusetzen. Der geplante Rahmenvertrag soll landesweit gelten und eine einheitliche Regelung schaffen.
In der Vereinslandschaft stößt die Ankündigung auf Zustimmung. Verantwortliche aus der Organisation von Karnevalszügen und Stadtteilfesten bewerten die Pläne als spürbare Erleichterung. Vor allem steigende Kosten hätten in den vergangenen Jahren viele ehrenamtlich organisierte Veranstaltungen belastet. Auch der geringere bürokratische Aufwand wird als Vorteil gesehen.
Mit der Kostenübernahme verfolgt das Land das Ziel, ehrenamtliches Engagement zu stärken und Hürden abzubauen. Weniger Anträge und Abrechnungen sollen die Planungssicherheit erhöhen. Entscheidend bleibt, dass der angekündigte Rahmenvertrag zeitnah abgeschlossen wird, damit die Regelung ab 2026 tatsächlich greifen kann.
