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Osterfeuer in Bochum: Was erlaubt ist – und was nicht

17. April 2025
in Lokales
Osterfeuer: Das ist zu beachten

Ein Osterfeuer brennt am 20.04.2014 in Bochum-Stiepel. +++ Foto: Lutz Leitmann / Stadt Bochum, Presseamt

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Osterfeuer gehören in vielen Regionen zur Tradition. Auch in Bochum dürfen sie im Rahmen des Brauchtums abgebrannt werden – unter bestimmten Voraussetzungen. Die Stadtverwaltung weist auf Regeln hin, die beim Entzünden der Feuer zu beachten sind.

Erlaubt sind Osterfeuer ausschließlich zu bestimmten Terminen: am Gründonnerstag, Karsamstag, Ostersonntag oder Ostermontag. Eine gesonderte Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn das Feuer von Vereinen, kirchlichen Einrichtungen oder Kindergärten im Rahmen der Brauchtumspflege abgehalten wird. Die Zustimmung des Grundstückseigentümers ist aber zwingend notwendig.

Wind, Wetter und Rücksichtnahme

Entscheidend ist die Rücksichtnahme auf Anwohnende. Bei feuchter Witterung oder starkem Wind kann der Rauch in Wohnräume ziehen. Das Abbrennen ist dann untersagt. Starke Rauchentwicklung kann zudem ein Bußgeld nach sich ziehen, insbesondere wenn Abfälle oder behandeltes Holz verbrannt werden.

Tipps für ein sicheres Osterfeuer

  • Nur unbehandeltes, trockenes Holz verwenden – etwa Buchen- oder Birkenscheite.
  • Die Feuerstelle sollte maximal ein Quadratmeter groß sein, das Brennmaterial nicht höher als einen Meter aufgeschichtet werden.
  • Das Feuer sollte nicht länger als zwei Stunden brennen.
  • Die Feuerstelle muss ständig beaufsichtigt werden.
  • Löschmittel wie ein Feuerlöscher oder Wasser müssen bereitstehen.
  • Die Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr ist einzuhalten.
  • Vor dem Anzünden sollte der Holzhaufen umgeschichtet werden – viele Tiere suchen dort zuvor Schutz.

Keine Abfallverbrennung

Das Verbrennen von Abfällen ist ausdrücklich untersagt. Wer pflanzliche oder andere Abfälle ins Feuer gibt, riskiert ein Bußgeld.

Bei Fragen steht die Stadtverwaltung Bochum telefonisch unter 0234 / 910 – 1406 zur Verfügung.

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Sebastian Sendlak

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