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Stadt Bochum fördert neue Solarstrom-Anlagen

4. Mai 2022
in Wirtschaft
Zwei Online-Angebote zu Solarstrom und Wärmedämmung

Solaranlage

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Die Stabsstelle Klima & Nachhaltigkeit der Stadt Bochum möchte die noch ungenutzten Solarpotentiale in Bochum heben und stellt im Rahmen einer Sonderaktion einen Fördertopf von rund 50.000 Euro zur Verfügung.

In Bochum sind von den rund 57.000 Wohngebäuden viele Dächer optimal für eine Nutzung der Sonneneinstrahlung geeignet. In Verbindung mit stark gesunkenen Anlagen-Preisen und durch den möglichen Eigenverbrauch des selbst erzeugten Sonnenstroms können Bürgerinnen und Bürger zukünftig bares Geld sparen und gleichzeitig einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz in Bochum leisten.

Interessierte können mit einem Blick auf das regionale Solardachkataster mit wenigen Klicks überprüfen, ob ihr Dach oder der Balkon genug Sonneneinstrahlung erhält, damit sich eine Photovoltaik-Anlage rechnet. Das Solardachkataster und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung bis hin zur Handwerkersuche für die Installation eines eigenen Solarkraftwerks finden sich auf der Webseite: https://solar.metropole.ruhr/solardachkataster/

Auch die Energieberatung der Verbraucherzentrale in Bochum ist an der Aktion beteiligt. In einer kostenlosen Videoberatung zur Solarstromnutzung auf dem Gebäude können Interessierte mit der lokalen Energieberaterin besprechen, wie sie die Energie der Sonne bestmöglich nutzen können. Diese Beratung zur sinnvollen Anlagengröße und zur Eigenstromnutzung ist neben der fristgerechten Inbetriebnahme der neuen Anlage eine der wenigen Fördervoraussetzungen:

  • Dachanlagen, die fristgerecht beantragt und installiert werden, erhalten einen Zuschuss von 300 Euro für die erste installierte kWp und für jede weitere kWp gibt es 100 Euro dazu. Die Höchstsumme pro Antragsteller beträgt 1.000 Euro.
  • Der Zuschuss beträgt für Steckersolargeräte, bspw. auf dem Balkon mit einer Leistung von 400 – 600 Watt entsprechend dem Kaufpreis bis max. 400 Euro
  • Die Anlage muss zwingend auf Bochumer Stadtgebiet installiert werden. Steckersolargeräte dürfen aber bei Umzug mitgenommen werden.
  • Inbetriebnahme der Anlage muss bis zum 31. Dezember 2022 erfolgen.
  • Die Rechnung über die Installation der PV-Anlage und der Nachweis der Inbetriebnahme muss bei der Stadt Bochum bis zum 31. Januar 2023 eingereicht werden.
  • Die Bescheinigung der Verbraucherzentrale über die durchgeführte Beratung muss dem Antrag beigefügt werden.

Die Stabsstelle Klima & Nachhaltigkeit und die Verbraucherzentrale NRW möchten durch diese gezielte Unterstützung noch mehr Bochumerinnen und Bochumer von der umweltfreundlichen Energiegewinnung mittels Photovoltaik überzeugen und damit gemeinsam den Klimaschutz in Bochum weiter vorantreiben. Neben Hauseigentümerinnen sollen auch Mieter durch die starke Förderung von Steckersolargeräten dabei unterstützt werden, sich mit nachhaltigem Solarstrom zu versorgen. Vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine sorgt dies natürlich auch für eine steigende Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten aus Russland bzw. von fossilen Energieträgern im Allgemeinen.

Der Förderantrag kann auf der Seite der Stadt Bochum www.bochum.de/solarenergie heruntergeladen und nach der Beratung durch die Verbraucherzentrale gestellt werden.

Interessierte können sich an die Stabsstelle Klima & Nachhaltigkeit der Stadt Bochum unter  Wir-fuer-Solarenergie@bochum.de oder per Telefon unter 0234/910-1413 wenden. Terminvereinbarungen zur Energieberatung mit der Verbraucherzentrale können unter bochum.energie@verbraucherzentrale.nrw ausgemacht werden.

Quelle: Stadt Bochum

Tags: Solarstrom
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Sebastian Sendlak

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