
Sitzungssaal Rathaus Wattenscheid
Bebauungsplan für die Gesamtschule Berliner Straße liegt öffentlich aus
Ein bedeutendes städtebauliches Großprojekt für den Schulstandort Wattenscheid erreicht die nächste Phase: Für das Areal an der Berliner Straße stellt die Stadt Bochum den Bebauungsplan Nr. 1001 – Gesamtschule Berliner Straße – auf. Ziel des Verfahrens ist es, das Baurecht für den Neubau einer modernen, sechszügigen Gesamtschule inklusive Erschließungsanlagen, Parkflächen und Freianlagen zu schaffen. Auch die Bezirksmusikschule Wattenscheid soll künftig fest in den neuen Schulkomplex integriert werden.
Das Plangebiet umfasst Flächen östlich und südöstlich der Berliner Straße, grenzt im Norden an die Tennisanlage an der Propst-Hellmich-Promenade, im Osten an die Hofwiese und schließt im Süden nördlich an die bestehende Sporthalle Berliner Straße 41 an. Die bislang als Sportplatz und Tankstelle genutzten Grundstücke bieten ausreichend Raum für das ambitionierte Bauvorhaben. Nach derzeitigem Planungsstand sind drei- bis viergeschossige Baukörper mit zusätzlichen Technikaufbauten vorgesehen. Die konkrete Anordnung der Gebäude, der Pausenhöfe sowie der Kfz- und Fahrradstellplätze wird im weiteren Entwurfsprozess konkretisiert.
Einmonatige Bürgerbeteiligung ab 13. Oktober
Bürgerinnen und Bürger haben ab sofort die Gelegenheit, die Entwürfe einzusehen und sich aktiv in die Planungen einzubringen. Die Planungsunterlagen liegen von Dienstag, 13. Oktober, bis Freitag, 13. November 2026, öffentlich aus.
Die Einsichtnahme und Beteiligung ist auf zwei Wegen möglich:
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Online: Rund um die Uhr auf dem Beteiligungsportal der Stadt Bochum unter bochum-mitgestalten.de. Dort können Stellungnahmen direkt digital eingereicht werden.
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Vor Ort: Im Technischen Rathaus der Stadt Bochum, Hans-Böckler-Straße 19, Raum 1.0.210 (Planauslage). Öffnungszeiten: Montag, Dienstag und Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr, Mittwoch von 8:00 bis 16:00 Uhr sowie Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr.
Während des Auslegungszeitraums können Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift im Bauamt sowie über die Online-Plattform abgegeben werden.
