Beitrag: Neuer Schiedsmann für den Bochumer Norden und Westen vereidigt
Schiedsmann

Richterin Elke Hagedorn-Kroemer mit dem neu vereidigten Schiedsmann Nico Rehbein und Manfred Neumann als Vorsitzendem der Bezirskvereinigung Bochum am 08.10.2026 vor dem Justizzentrum in Bochum. +++ Foto: Lutz Leitmann/Stadt Bochum

Ehrenamtlicher Einsatz für den gesellschaftlichen Frieden: Am Donnerstag, 8. Oktober 2026, ist Nico Rehbein am Amtsgericht Bochum offiziell als neuer Schiedsmann für eine fünfjährige Amtszeit vereidigt worden. Zuvor hatte ihn die zuständige Bezirksvertretung Bochum-Mitte in das Amt gewählt. Der 52-jährige Bochumer, der selbst im Stadtteil Hamme zu Hause ist, übernimmt ab sofort die Zuständigkeit für die Stadtteile Hamme, Hordel, Riemke und Hofstede.

Im gesamten Bochumer Stadtgebiet engagieren sich insgesamt 15 ehrenamtliche Schiedspersonen. Ihre Aufgabe besteht darin, verhärtete Konflikte zwischen Bürgerinnen und Bürgern nach Möglichkeit unbürokratisch, zeitnah und kostensparend auf außergerichtlichem Wege beizulegen. Oftmals stellt das Schlichtungsverfahren die effektivste Lösung dar, um langwierige und teure Gerichtsprozesse abzuwenden und ein dauerhaft friedliches Miteinander zu ermöglichen.

Schlichtung bei Nachbarschaftsstreit und Beleidigung oft Pflicht

Während der Gang zum Schiedsamt bei vielen privatrechtlichen Auseinandersetzungen freiwillig ist, schreibt der Gesetzgeber den Schlichtungsversuch in ausgewählten Fällen zwingend vor, bevor Klage bei Gericht eingereicht werden darf. Dies betrifft insbesondere:

  • Nachbarrechtliche Streitigkeiten: Etwa bei Uneinigkeit über Grundstücksgrenzen, Heckenhöhen oder Lärm- und Geruchsbelästigungen.

  • Privatklagedelikte: Bei Straftaten wie Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung oder Beleidigung, bei denen die Staatsanwaltschaft kein öffentliches Verfolgungsinteresse sieht und auf den Privatklageweg verweist.

Welche Schiedsperson im konkreten Einzelfall zuständig ist, richtet sich grundsätzlich nach dem jeweiligen Wohnort der Gegenpartei.

Kontakt und Auskunft

Informationen über die zuständige Schiedsperson für das jeweilige Quartier erhalten Bürgerinnen und Bürger über folgende Anlaufstellen:

  • Rechtsamt der Stadt Bochum: Telefonisch unter 0234 / 910 – 64 43

  • Amtsgericht Bochum sowie jede örtliche Polizeidienststelle

  • Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS): Bundesgeschäftsstelle an der Prümerstraße 2 in Bochum

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