Beitrag: Tanja Wiemann-Kranz als neue Schiedsfrau für Wattenscheid vereidigt
v.l.): Marco Friederich, Amtsleiter des Rechtsamts, Tanja Wiemann-Kranz, neue Schiedsfrau für den 7. Schiedsamtsbezirk, Elke Hagedorn-Kroemer, stellv. Direktorin des Amtsgerichts, Manfred Neumann, Vorsitzender des BDS, Daniela Porsche, Rechtsamt

(c) Dennis Yenmez/Stadt Bochum +++

Ehrenamtlicher Einsatz für den Rechtsfrieden vor Ort: Das Amtsgericht Bochum hat Tanja Wiemann-Kranz für eine fünfjährige Amtszeit verpflichtet, um Streitigkeiten in mehreren Wattenscheider Ortsteilen unbürokratisch und außergerichtlich beizulegen.

Nach ihrer erfolgreichen Wahl durch die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid ist Tanja Wiemann-Kranz am 31. August vom Amtsgericht Bochum offiziell als Schiedsfrau vereidigt worden. Die 53-jährige Lindenerin übernimmt das Ehrenamt für die kommenden fünf Jahre. Ihr Zuständigkeitsbereich erstreckt sich über Wattenscheid-Mitte, Leithe und Sevinghausen sowie Teile von Westenfeld. In diesen Quartieren steht sie Bürgerinnen und Bürgern künftig als neutrale Vermittlerin bei rechtlichen Konflikten zur Seite.

Im gesamten Bochumer Stadtgebiet engagieren sich 15 Schiedspersonen ehrenamtlich, um verfahrene Situationen ohne langwierige und teure Gerichtsprozesse zu bereinigen. Der Gang zum Schiedsamt ist zwar nicht in jedem Konfliktfall zwingend vorgegeben, stellt in der Praxis jedoch häufig die schnellste Möglichkeit dar, Meinungsverschiedenheiten kostengünstig, diskret und auf Augenhöhe zu lösen. In ausgewählten Fällen schreibt der Gesetzgeber den Versuch einer außergerichtlichen Einigung sogar verbindlich vor, bevor Zivil- oder Strafgerichte angerufen werden dürfen. Dies gilt insbesondere für typische Nachbarschaftsstreitigkeiten sowie Privatklagedelikte wie Hausfriedensbruch oder Beleidigung, bei denen die Staatsanwaltschaft nur dann anklagt, wenn ein übergeordnetes öffentliches Interesse vorliegt.

Welche Schiedsperson für das jeweilige Verfahren anzusprechen ist, richtet sich grundsätzlich nach dem Wohnort der gegnerischen Partei. Auskünfte über Kontaktdaten und die örtliche Zuständigkeit erteilen neben dem Amtsgericht und jeder Polizeidienststelle auch der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen an der Prümerstraße 2 sowie das Rechtsamt der Stadt Bochum unter der Rufnummer 0234 910-6443.

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