
BVAG
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dem Bochumer Versicherungsverein a.G. (BVaG), einer der größten Sterbekassen Deutschlands mit rund 120.000 Mitgliedern, die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts entzogen. Hintergrund der aufsichtsrechtlichen Maßnahme sind erhebliche Wertverluste bei Kapitalanlagen – insbesondere im Immobilien- und Pflegeheimsektor – im Jahresabschluss 2025. Dies führte in Kombination mit der Zinswende seit 2022 zu einer bilanziellen Unterdeckung, wodurch die gesetzlichen Mindestkapitalanforderungen nicht mehr erfüllt werden.
Keine Zahlungsunfähigkeit: Bestehende Verträge laufen weiter
Trotz des Entzugs der Lizenz für das Neugeschäft betonen sowohl der Vorstand als auch die Aufsichtsbehörde, dass der BVaG nicht zahlungsunfähig ist. Der Versicherungsverein befindet sich in einer geordneten Abwicklung, um den bestehenden Bestand im Interesse der Mitglieder weiterzuführen.
Für die Mitglieder gelten derzeit klare Bestimmungen für die laufenden Verträge. Die Policen bleiben weiterhin gültig und werden fortlaufend betreut. Im Todesfall werden die vereinbarten Leistungen wie gewohnt bearbeitet und an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Die garantierten Sterbegelder sind nach aktuellem Stand sicher, während eventuelle Kürzungen nach derzeitiger Prüfung lediglich nicht garantierte Bonus- beziehungsweise Überschussleistungen bei einem kleineren Teil der Mitglieder betreffen könnten.
Gleichzeitig dürfen keine neuen Versicherungsverträge mehr abgeschlossen, aufgestockt oder verlängert werden. Kündigungen seitens der Mitglieder sind zwar weiterhin möglich, allerdings sind Auszahlungen von Rückkaufswerten bis auf Weiteres ausgesetzt, um eine rechtliche Gleichbehandlung aller Versicherten sicherzustellen. Die vertraglichen Beitragszahlungen müssen von den Mitgliedern weiterhin regulär geleistet werden.
Wie es für die Mitglieder weitergeht
Der Vorstand hat der BaFin am 22. Juni 2026 einen detaillierten Abwicklungsplan vorgelegt. Für das laufende dritte Quartal 2026 ist eine Mitgliedervertreterversammlung geplant, auf der die konkreten Ergebnisse und weiteren Schritte vorgestellt werden. Betroffene Kundinnen und Kunden werden im Anschluss schriftlich über die individuellen Auswirkungen auf ihre Verträge informiert.
