
10.05.2025 – SG Wattenscheid 09 – VfL Bochum 1848 U21 (Foto: Jenny Musall)
10.05.2025 - SG Wattenscheid 09 - VfL Bochum 1848 U21 (Foto: Jenny Musall)
Nach dem turbulenten Spielabbruch bekommt die SGW den Sieg am grünen Tisch zugesprochen. Das Sportgericht stuft das Verhalten der Gastgeber als ausschlaggebend für das vorzeitige Ende ein.
Großer Jubel im Wattenscheider Lager: Das Verbandssportgericht des FLVW in Kaiserau hat am heutigen Donnerstag ein mit Spannung erwartetes Urteil gefällt. Das abgebrochene Auswärtsspiel beim SV Schermbeck wird mit 2:0 Toren und drei Punkten für die SG Wattenscheid 09 gewertet. Damit behalten die 09er im packenden Aufstiegsrennen die Trümpfe in der Hand. Die Tabelle bleibt nach der mündlichen Verhandlung unverändert, was für das Team von der Lohrheide den maximalen sportlichen Erfolg bedeutet.
Rechtsanwalt Wieschemann: Gefahrenlage nach Böllerwurf war beendet
Der Abbruch der Partie beim Stand von 3:2 für Wattenscheid in der Nachspielzeit war durch einen Böllerwurf aus dem Wattenscheider Block ausgelöst worden. SGW-Rechtsanwalt Christof Wieschemann erklärte nach der Verhandlung, wie die erfolgreiche Argumentation der Bochumer aussah: „Wir freuen uns sehr, dass wir das Gericht in dem Verfahren haben davon überzeugen können, dass die durch den Böllerwurf entstandene Gefahrenlage beendet war und der Spielabbruch allein auf die Weigerung des SV Schermbeck zurückging.“
Diese Sichtweise deckte sich mit dem offiziellen Sonderbericht des Schiedsrichters. Schermbeck plädierte auf eine Fortsetzungsunfähigkeit aufgrund verletzter Akteure, konnte vor Gericht jedoch keinen Beweis dafür erbringen, dass zwei Spieler tatsächlich einsatzunfähig waren. Einer der betroffenen Spieler gestand in der mündlichen Verhandlung sogar, dass er nach fünf Minuten Pause durchaus hätte weiterspielen können.
Harte Strafen für Schermbeck – Verfahren gegen Spieler Marcinek
Die Konsequenzen für den SV Schermbeck sind drastisch: Das Sportgericht wertete die folgenden Rudelbildungen und den Versuch der Gastgeber, die Partie eigenmächtig zu beenden, als vorsätzlich. Die logische Folge ist eine empfindliche Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro für die Gastgeber wegen des verschuldeten Spielabbruchs. Zudem hat das Urteil ein juristisches Nachspiel für Schermbecks Spieler Marcinek: Gegen ihn wird ein separates sportgerichtliches Verfahren wegen mutmaßlicher Falschangaben eröffnet, denen das Gericht keinen Glauben schenkte. Ihm droht eine Sperre.
Die SG Wattenscheid 09 wurde durch die Kanzlei Wieschemann intensiv über mehrere schriftliche Stellungnahmen auf den Termin vorbereitet und vor Ort in Kaiserau durch die beiden Mitarbeiterinnen Celina Röll und Lena Bittner vertreten, denen der Rechtsanwalt ein großes Lob aussprach.
SGW verurteilt Böllerwurf trotz Punktgewinn
Trotz der Freude über die drei Punkte vergisst man an der Castroper und Hiltroper Straße nicht das Fehlverhalten der eigenen Anhänger. Die SGW wurde zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro wegen des Werfens der Pyrotechnik verurteilt. „Dank geht raus an den Böllerwerfer“, kommentierte Wieschemann ironisch den finanziellen Schaden. Der Verein betonte nochmals, dass er den Vorfall aufs Schärfste verurteilt.
Nun richtet sich der Blick auf das große Finale. Bei noch zwei verbleibenden Spielen ist im Aufstiegskampf alles möglich. Die Devise für die letzten 180 Minuten der Saison lautet: 100 Prozent Einsatz für den großen Traum. Vom SV Schermbeck liegt bis dato keine offizielle Stellungnahme zum Urteil vor.
