Präsidium kritisiert DFB-Urteil scharf
Der 1. FC Union Berlin wird gegen die Entscheidung des DFB-Sportgerichts, das Bundesligaspiel vom 14. Dezember 2024 mit 2:0 zugunsten des VfL Bochum zu werten, in Berufung gehen. Das gab der Verein am Donnerstagabend bekannt.
Kritik am Urteil: „Gefahr für sportliche Fairness“
Union-Präsident Dirk Zingler äußerte deutliche Kritik am Urteil und stellte die Prinzipien der Entscheidung infrage. In einer Erklärung des Präsidiums betonte er, dass der Verein keine Verantwortung für den Wurf eines Feuerzeugs übernehmen könne, obwohl er den Vorfall klar verurteile. „Es ist schlimm genug, dass Personen bei Veranstaltungen Gegenstände werfen. Solche Handlungen lassen sich durch keinen Veranstalter vollständig verhindern“, so Zingler.
Der Präsident betonte zudem, dass das Urteil des DFB-Sportgerichts den Fußball insgesamt gefährde. „Dieses Urteil schadet dem Fußball enorm. Es wird das nicht zu akzeptierende Werfen von Gegenständen nicht verhindern, sondern vielmehr dazu führen, dass sportliche Ergebnisse von äußeren Einflüssen abhängen können.“
Vorwürfe gegen das Urteil
Zingler bezeichnete die Entscheidung als „unsportlichen Skandal“, der nicht auf dem Spielfeld, sondern vor Gericht stattgefunden habe. Er warnte vor möglichen zukünftigen Manipulationen durch ähnliche Vorfälle: „Wenn die nutznießende Partei ihre Schwächung selbst erklären kann, brauchen wir keine unparteiischen Schiedsrichter mehr. Dem Betrug und einem Schmierentheater ist Tür und Tor geöffnet.“
Berufung beim DFB-Bundesgericht
Union Berlin wird nun innerhalb der kommenden Woche Berufung beim DFB-Bundesgericht einlegen. Ziel ist es, das ursprüngliche Ergebnis von 1:1 wiederherzustellen. Das Präsidium des Vereins kritisierte insbesondere die Praxis, Ereignisse wie den Feuerzeugwurf einem Verein zuzurechnen. „Die oft benutzte ‚Hinzurechnung‘ ist fragwürdig und führt in diesem Fall zu absurden Konsequenzen.“
Auswirkungen auf die Bundesliga
Mit der Wertung des Spiels hatte Bochum zwei Punkte zusätzlich erhalten, während Union einen Punkt abgezogen bekam. Beide Vereine sehen sich daher sportlich und finanziell beeinflusst. Das Urteil bleibt bis zur Berufungsverhandlung vorläufig.
Union Berlin pocht darauf, dass solche Entscheidungen ausschließlich vom Schiedsrichter auf dem Platz getroffen werden sollen. „Ob eine Beeinträchtigung vorliegt oder ein Spiel abgebrochen wird, muss immer in der alleinigen Entscheidung des Unparteiischen liegen“, stellte Zingler klar.