Beitrag: Oberverwaltungsgericht: Bochumer Rat muss Ausschüsse neu bilden
Stadtrat Bochum 2025-30

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen verpflichtet den Rat der Stadt Bochum zur Neubesetzung seiner Ausschüsse. Die Entscheidung erinnert an eine Praxis aus der vergangenen Wahlperiode, in der die Gremien mehrfach neu organisiert werden mussten.

Der Rat der Stadt Bochum muss seine Ratsausschüsse auflösen und neu bilden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in einem Eilverfahren am 5. März 2026. Damit änderte das Gericht einen vorherigen Beschluss des Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Hintergrund ist die Sitzverteilung in den Ausschüssen nach der Kommunalwahl. Die Entscheidung ist unanfechtbar und zwingt den Rat nun zu einer erneuten organisatorischen Anpassung.

Nach der Kommunalwahl hatte der Rat am 20. November 2025 beschlossen, die Ausschüsse jeweils mit 15 Mitgliedern zu besetzen. Bei dieser Größe entfielen fünf Sitze auf die SPD-Fraktion und drei auf die CDU-Fraktion. Die übrigen Fraktionen teilten sich sieben Sitze.

Kleinere Fraktionen sowie die Ratsgruppe „Die STADTGESTALTER/Volt“ erhielten keinen Sitz in den Ausschüssen. Gegen diese Regelung legte die Ratsgruppe Beschwerde ein.

Das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen hatte den Eilantrag zunächst abgelehnt. Das Oberverwaltungsgericht gab der Beschwerde nun jedoch statt.

Gericht sieht Verstoß gegen Spiegelbildlichkeitsgrundsatz

Nach Auffassung des Gerichts muss die Zusammensetzung von Ausschüssen grundsätzlich ein verkleinertes Abbild des Rates darstellen. Dieser sogenannte Spiegelbildlichkeitsgrundsatz sei hier verletzt worden.

Entscheidend war, dass die SPD-Fraktion in den Ausschüssen einen Sitz mehr erhielt, als ihr bei einer idealen Verteilung zugestanden hätte. Zusammen mit der CDU-Fraktion ergab sich dadurch eine absolute Mehrheit in den Ausschüssen – eine Mehrheit, die beide Fraktionen im Rat selbst nicht besitzen.

Dass zwischen beiden Fraktionen im Rat derzeit keine Koalition besteht, spielte für die rechtliche Bewertung keine Rolle.

Größere Ausschüsse als mögliche Lösung

Das Gericht betonte zugleich, dass der Rat grundsätzlich frei über die Größe seiner Ausschüsse entscheiden kann. Dieses Organisationsermessen müsse jedoch so ausgeübt werden, dass sowohl effektive Ausschussarbeit als auch eine möglichst spiegelbildliche Zusammensetzung gewährleistet wird.

Als mögliche Lösung nannten die Richter eine moderate Vergrößerung der Ausschüsse – etwa von 15 auf 17 Mitglieder. Dadurch könnten stabile Mehrheiten entstehen, ohne die Kräfteverhältnisse des Rates zu verzerren.

Welche konkrete Lösung gewählt wird, bleibt dem Rat überlassen.

Ausschuss-Neubildungen haben in Bochum Tradition

Die erneute Umstrukturierung ist in der Kommunalpolitik der Stadt kein völlig ungewöhnlicher Vorgang. Bereits in der vergangenen Wahlperiode mussten die Ausschüsse mehrfach neu zusammengesetzt werden.

Damals führten unter anderem Fraktionswechsel, Veränderungen in den Mehrheitsverhältnissen sowie juristische Bewertungen dazu, dass die Besetzung einzelner Gremien wiederholt angepasst wurde. Beobachter sprachen zeitweise von einer ungewöhnlich hohen Zahl organisatorischer Änderungen während einer laufenden Ratsperiode.

Vor diesem Hintergrund fügt sich die aktuelle Gerichtsentscheidung in eine Reihe von Anpassungen ein, die die Arbeit der Ausschüsse in den vergangenen Jahren geprägt haben.

Kläger profitieren nicht automatisch

Unbeanstandet ließ das Gericht, dass die Ratsgruppe „Die STADTGESTALTER/Volt“ bislang keinen Sitz in den Ausschüssen erhalten hatte. Auch nach der Entscheidung ergibt sich daraus kein automatischer Anspruch auf eine Beteiligung.

Der Beschluss verpflichtet den Rat lediglich dazu, die Ausschüsse aufzulösen und unter Beachtung der gerichtlichen Vorgaben neu zu bilden.

Die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bochum dürfte sich daher auch mit der zukünftigen Struktur der Ausschüsse befassen.

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