
004 – Anwohnerparkausweis – 22-11-2024
Ab dem 1. Februar gelten in Bochum neue Gebühren für gewerbliche Parkausweise. Zugleich werden die Gültigkeitszeiträume flexibler gestaltet. Die Stadt passt die Entgelte an das aktuelle Kosten- und Vergleichsniveau an. Betroffen sind unter anderem Handwerksbetriebe, soziale Dienste und medizinische Berufe. Anträge können künftig für unterschiedliche Laufzeiten gestellt werden.
Die Stadt Bochum ordnet die Gebühren für gewerbliche Parkausweise neu. Ab Anfang Februar treten angepasste Preise in Kraft. Gleichzeitig werden die Laufzeiten der Ausweise flexibler geregelt. Je nach Ausweisart sind künftig Anträge für bis zu drei Jahre möglich. Ziel ist eine Vereinheitlichung und bessere Planbarkeit für die Nutzerinnen und Nutzer.
Der Basispreis für einen Handwerkerparkausweis beträgt künftig 150 Euro pro Antragsjahr. Für zusätzliche Fahrzeuge können Zusatzparkausweise beantragt werden. Diese kosten jeweils 20 Euro pro Fahrzeug. Die Gebühren orientieren sich nach Angaben der Stadt an vergleichbaren Regelungen anderer Kommunen.
Regelungen für soziale und medizinische Dienste
Parkausweise für soziale Dienste sowie für ärztliche Tätigkeiten sind ab 50 Euro pro Jahr erhältlich. Für Hebammen wird ein gesonderter Tarif eingeführt. Ein Hebammen-Parkausweis kostet künftig 45 Euro für ein Jahr. Damit werden die unterschiedlichen Einsatzprofile der Berufsgruppen berücksichtigt.
Neu ist die flexible Gültigkeitsdauer der Parkausweise. Je nach Art des Ausweises können Anträge für ein, zwei oder bis zu drei Jahre gestellt werden. Die bisher einheitliche Jahresbindung entfällt damit. Die Stadt verspricht sich davon eine Entlastung bei wiederkehrenden Antragsverfahren.
Ausführliche Informationen zu den neuen Gebühren und Antragsmodalitäten stellt die Stadt online bereit. Ansprechpartner ist das Büro für Kfz-Angelegenheiten. Auskünfte gibt es zudem telefonisch über die Behördennummer 115.
