Beitrag: Generelles Grillverbot nun auch am Ümminger See und der Schmechtingwiese
Neue Promenade am Ümminger See

Die Stadt Bochum erweitert die Sicherheitsverordnung: Ab dem 30. Mai ist das Bräteln in insgesamt fünf großen Parkanlagen strikt untersagt. In den verbleibenden Grünflächen entscheidet ab sofort der offizielle Graslandfeuerindex.

Der Sommer steht vor der Tür, doch für Grillfans im Bochumer Stadtgebiet ändern sich pünktlich zum Monatsende die Spielregeln im Freien fundamental. In seiner jüngsten Sitzung am Donnerstag, 7. Mai 2026, hat der Rat der Stadt Bochum eine weitreichende Verschärfung der lokalen Sicherheitsverordnung beschlossen. Ab dem kommenden Samstag, 30. Mai 2026, gilt auf den Liegewiesen von zwei weiteren stark frequentierten Naherholungsgebieten ein absolutes und generelles Grillverbot: betroffen sind der Ümminger See im Bochumer Osten sowie die zentrumsnahe Schmechtingwiese.

Die Verbotszone wächst: Fünf Bochumer Parks komplett grillfrei

Mit diesem Ratsbeschluss reagiert die Verwaltung auf die zunehmenden Probleme der vergangenen Jahre, die mit dem massiven Grillbetrieb in den städtischen Oasen einhergingen – darunter erhebliche Müllberge, verbrannte Rasenflächen, Rauchbelästigung und akute Brandgefahr in den heißen Sommermonaten.

Durch die Neuregelung wächst die Liste der Parks, in denen die Kohle dauerhaft kalt bleiben muss, auf nunmehr fünf prominente Grünanlagen an. Das generelle Verbot gilt ab dem 30. Mai ausnahmslos in folgenden Arealen:

  • Ümminger See (Neu ab 30.05.2026)

  • Schmechtingwiese (Neu ab 30.05.2026)

  • Bochumer Stadtpark

  • Stadtgarten Wattenscheid

  • Westpark (an der Jahrhunderthalle)

Die städtischen Ordnungskräfte und der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) werden die Einhaltung des Verbots in diesen fünf Zonen ab dem Stichtag verstärkt kontrollieren. Verstöße gegen die Sicherheitsverordnung können teure Bußgelder nach sich ziehen.

Ampelsystem für die restlichen Parks: Der Graslandfeuerindex entscheidet

Für alle anderen öffentlichen Grünflächen und Parks im gesamten Bochumer Stadtgebiet gibt es hingegen eine gute Nachricht: Hier darf auch weiterhin unter Freunden und Familie gegrillt werden – allerdings nicht mehr völlig bedingungslos. Der Rat hat die Erlaubnis an ein striktes meteorologisches Sicherheitsnetz gekoppelt.

Das Grillen ist in den verbleibenden Parks ab sofort nur noch dann gestattet, wenn der offizielle, fünfstufige Graslandfeuerindex (GFI) des Deutschen Wetterdienstes geringer als Stufe 3 ist.

  [ GRASLANDFEUERINDEX: GRILL-AMPEL FÜR BOCHUMS RESTLICHE PARKS ]

  Stufe 1 (Sehr gering) ──► GRILLEN ERLAUBT  ✔
  Stufe 2 (Gering)      ──► GRILLEN ERLAUBT  ✔
  ───────────────────────────────────────────────────────────────
  Stufe 3 (Mittler professions) ──► GRILLVERBOT TRITT IN KRAFT ❌
  Stufe 4 (Hoch)                ──► GRILLVERBOT TRITT IN KRAFT ❌
  Stufe 5 (Sehr hoch)           ──► GRILLVERBOT TRITT IN KRAFT ❌

Sobald der Index also die Stufe 3 (mittlere Gefahr) erreicht oder überschreitet, greift automatisch ein temporäres Grillverbot für das gesamte Stadtgebiet, um Flächenbrände durch Funkenflug auf den ausgetrockneten Wiesen zu verhindern. Bochumer Freizeitsportler und Genießer werden daher gebeten, vor dem Packen der Kühltasche stets einen Blick auf die aktuelle Wetter- und Indexlage zu werfen.

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