
Wahlplakat der Stadtgestalter 2025
Im Bochumer Rat stehen Bagatellsteuern erneut zur Diskussion. FDP und STADTGESTALTER/Volt bringen unterschiedliche Anträge zur Hundesteuer ein.
Die Hundesteuer in Bochum rückt erneut in den Fokus der Kommunalpolitik. Zur Ratssitzung am 5. Februar 2026 liegen zwei Anträge vor, die eine grundlegende Veränderung vorsehen. Die FDP im Rat fordert die schrittweise Abschaffung aller Bagatellsteuern. STADTGESTALTER/Volt sprechen sich für die Ablösung der Hundesteuer durch einen zweckgebundenen Beitrag aus. Beide Initiativen zielen auf Bürokratieabbau und eine Entlastung von Hundehalterinnen und -haltern.
FDP fordert Abschaffung von Bagatellsteuern
Die FDP im Rat der Stadt Bochum will Bagatellsteuern wie die Hundesteuer perspektivisch vollständig abschaffen. Einen entsprechenden Änderungsantrag bringt die Fraktion zur Ratssitzung ein. Nach Auffassung der FDP verursachen diese Steuern einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand bei geringer Lenkungswirkung.
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Léon Beck erklärt, der Nutzen stehe „in keinem vernünftigen Verhältnis zum Aufwand“. Konkret sieht der Antrag vor, die Hundesteuer bis zum Ende der laufenden Wahlperiode im Jahr 2030 schrittweise auf null zu senken. Gleichzeitig soll die Verwaltung alle weiteren Bagatellsteuern überprüfen und Konzepte für deren Abschmelzung vorlegen. Als Beispiel verweist die FDP auf die bereits abgeschaffte Vergnügungssteuer für gewerbliche Tanzveranstaltungen.
Neue Bagatellsteuern lehnt die FDP im Rat grundsätzlich ab. Als Beleg nennt sie den gescheiterten Versuch, in Bochum eine Wettbürosteuer einzuführen. Ziel sei eine effizient arbeitende Verwaltung mit weniger Bürokratie und überholten Einnahmequellen.
STADTGESTALTER/Volt wollen Hundesteuer ersetzen
Einen anderen Ansatz verfolgen STADTGESTALTER/Volt. Die Ratsgruppe will die Hundesteuer ab dem Jahr 2027 durch einen zweckgebundenen Beitrag ersetzen. Ratsmitglied Nadja Zein-Draeger verweist darauf, dass die Hundesteuer ursprünglich als Luxussteuer eingeführt worden sei. Diese Einordnung sei heute nicht mehr zeitgemäß.
Nach Angaben der Verwaltung beliefen sich die Einnahmen aus der Hundesteuer im Jahr 2024 auf rund drei Millionen Euro. Bezogen auf die Gesamteinnahmen der Stadt in Höhe von 1,78 Milliarden Euro entspreche dies einem Anteil von etwa 0,2 Prozent. Da es sich um eine Steuer handele, flössen die Einnahmen bislang in den allgemeinen Haushalt.
Der geplante Beitrag soll dagegen zweckgebunden sein. Vorgesehen ist eine Verwendung für Hundewiesen, Hundekotbeutelspender und das Tierheim. Zudem soll die Höhe des Beitrags nicht politisch festgelegt werden, sondern sich an den tatsächlich entstehenden Kosten orientieren.
Deutlich geringere Belastung für Hundehalter
Nach Berechnungen von STADTGESTALTER/Volt würden die Betriebskosten des Tierheims mit rund 1,12 Millionen Euro den größten Anteil ausmachen. Die Kosten für Hundekotbeutelspender lägen laut Verwaltung bei 3,46 Euro pro Hund und Jahr, der Rasenschnitt auf Hundewiesen bei insgesamt rund 40.000 Euro jährlich.
Auf dieser Basis rechnen STADTGESTALTER/Volt mit einer deutlichen Entlastung für Hundehalterinnen und -halter. Statt derzeit 168 Euro für den ersten Hund könnten künftig weniger als 60 Euro pro Jahr fällig werden. Gleichzeitig sehen sie Spielraum für einen Ausbau des Angebots, etwa durch zusätzliche umzäunte Hundewiesen.
