
Die Versicherungspflichtgrenze steigt über den Jahreswechsel 2025/2026. Beschäftigte, die jährlich weniger als 77.400 Euro verdienen und bislang privat krankenversichert waren, können sich dann in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.
Foto: AOK/Colourbox/hfr.
Zum Jahreswechsel steigt die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Betroffen sind auch viele Beschäftigte aus Bochum. Die Grenze erhöht sich zum 1. Januar 2026 deutlich. Das kann Auswirkungen auf die bestehende Krankenversicherung haben. Handlungsbedarf besteht jedoch nicht für alle Betroffenen.
Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt zum 1. Januar 2026
Die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt von 73.800 Euro auf 77.400 Euro. Sie entscheidet darüber, ob eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Überschreitet das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt diese Grenze, endet die Pflichtversicherung. In diesem Fall ist eine freiwillige Weiterversicherung möglich.
AOK-Serviceregionsleiter Jörg Kock empfiehlt, das eigene Einkommen rechtzeitig zu überprüfen. Er rät betroffenen Beschäftigten zu einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Handeln müssen jedoch nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Einkommen sowohl 2025 als auch 2026 über der jeweiligen Grenze liegt. Wer unsicher ist, kann sich individuell beraten lassen. Ansprechpartner ist Dennis Roggenfeld von der AOK NordWest.
Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich
Umgekehrt gilt: Sinkt das Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze, tritt wieder Versicherungspflicht ein. Das betrifft auch bisher privat Krankenversicherte. Sie erhalten in diesem Fall ein Krankenkassenwahlrecht. Wird dieses nicht genutzt, meldet der Arbeitgeber sie bei der zuletzt gewählten gesetzlichen Krankenkasse an.
Neben der allgemeinen Grenze gibt es eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sie liegt 2026 bei 69.750 Euro. Diese Regelung betrifft Arbeitnehmer, die bereits Ende 2002 privat vollversichert waren. Jörg Kock weist zudem darauf hin, dass für privat Versicherte ab 55 Jahren besondere Einschränkungen gelten. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist dann nahezu ausgeschlossen.
