Hochwasser
Hochwasser an der Ruhr Foto: André Grabowski / Stadt Bochum, Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
Antragstellung noch bis Mitte 2026 möglich
Eigentümerinnen und Eigentümer in Bochum, deren Immobilien beim Hochwasser im Juli 2021 beschädigt wurden, können weiterhin Fördermittel beantragen. Die Frist für Anträge aus dem NRW-Landesfonds „Aufbauhilfe 2021“ läuft noch bis zum 30. Juni 2026.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Schäden unmittelbar durch Rückstau oder Überflutung während des Ereignisses im Sommer 2021 entstanden sind. Unterstützt werden unter anderem die Instandsetzung von Gebäuden, Wegen und die Kompensation von Einkommensverlusten bei Vermietung oder gewerblicher Nutzung. Die Schadenshöhe muss in der Regel mindestens 5.000 Euro betragen.
Auch vorbeugende Maßnahmen zum Hochwasserschutz können gefördert werden. Informationen zur Antragstellung bietet das Land Nordrhein-Westfalen online unter: www.land.nrw/wiederaufbauhilfe.