VfL siegt auch in zweiter Distanz am „grünen Tisch“ – Union ruft nächste Distanz an
Wie der DFB und der VfL Bochum heute Abend bekannt gaben, hat das Bundesgericht den Einspruch von Union Berlin gegen die Wertung des Spiels gegen den VfL Bochum mit 0:2 abgelehnt. Damit ist der Verfahren beim DFB abgeschlossen und die Punkte werden in der Tabelle jetzt neu berechnet. Union Berlin will auch diese Entscheidung nicht akzeptieren und kündigte bereits an, die nächste Instanz anrufen zu wollen.
Der Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts Oskar Riedmeyer sagte zum Urteil: „Für das Bundesgericht des DFB hat eine Schwächung des VfL Bochum vorgelegen, welche durch den Feuerzeugwurf eines Mitglieds von Union Berlin herbeigeführt wurde. Dieses Verschulden wird Union Berlin zugerechnet.“
Damit bestätigt das Berufungsgericht die Entscheidung der ersten Instanz. „Das DFB-Sportgericht hatte am 9. Januar 2025 in mündlicher Verhandlung das am 14. Dezember 2024 ausgetragene Bundesligaspiel zwischen dem 1. FC Union Berlin und dem VfL Bochum mit 2:0 Toren für Bochum als gewonnen gewertet. Das Rechtsorgan gab damit dem Einspruch des VfL Bochum gegen die Spielwertung statt“, so der DFB.
Während der VfL Bochum die heutige Entscheidung begrüßte, will Union Berlin auch diese Entscheidung nicht akzeptieren und kündigte bereits an, die nächste Instanz (Ständiges Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften) anrufen zu wollen.
Geschäftsführer Ilja Kaenzig zeigte sich in der Stellungnahme des VfL Bochum zum Urteil zufrieden: „Es ist weiterhin äußerst bedauerlich, dass es überhaupt zu diesem Vorfall und den daraus entstandenen Verhandlungen gekommen ist. Trotzdem sind wir erleichtert darüber, dass auch das DFB-Bundesgericht das Urteil des Sportgerichts bestätigt hat, welches aus unserer Sicht das einzig richtige ist. Wir wissen leider aus eigener Erfahrung, wie ärgerlich solch ein Strafmaß für den betroffenen Klub ist, sind aber dennoch der Auffassung, dass eine weitere Häufung dieser Unsitte nur mit maximaler Konsequenz verhindert werden kann.“
„Wir waren heute Zeuge eines Verfahrens, in dem erstmalig das Fehlverhalten eines Zuschauers zu einer Spielumwertung geführt hat. Und das trotz einer ordnungsgemäßen Beendigung des Spiels durch den Schiedsrichter. Die Schaffung dieses Präzedenzfalls war aus unserer Sicht Ziel des Kontrollausschusses. Das Gericht ist vom VfL Bochum und vom Kontrollausschuss aufgefordert worden, ein politisches Signal zu senden. Dies war nur möglich unter fehlerhafter Anwendung der Rechts- und Verfahrensordnung. Wir sind daher gezwungen, dem politischen Druck zu entgehen und werden das Ständige Schiedsgericht anrufen”, äußerte sich Union-Präsident Dirk Zingler zum Urteil.
Im Sinne eines Faktenchecks sei darauf hingewiesen, dass auch schon der VfL Bochum wegen eines Getränkebecherwurfs eines Zuschauers gegen einen Linienrichter mit einer Spielumwertung bestraft wurde. Damals war das Heimspiel des VfL Bochum allerdings vom Schiedsrichter abgebrochen worden, anders als beim Spiel bei Union Berlin.
Der VfL Bochum soll die beiden zusätzlichen Punkte und Union Berlin den Abzug von einem Punkt jetzt zum 24. Spieltages erhalten bzw. abgezogen werden. Damit „klettert“ der VfL Bochum um einen Platz nach oben und steht jetzt auf dem Relegationsplatz.
Hinweis:
Gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts haben neben Union Berlin auch Kiel und St. Pauli Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt. Die Einsprüche der beiden unbeteiligten Vereine wurden allerdings heute vom Bundesgericht des DFB abgelehnt.