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Bis Mitte Juni keine Termine für Erstimpfungen

2. Juni 2021
in Service
Start im Impfzentrum Bochum

Start der Impfungen während der Corona-Pandemie im Impfzentrum in Bochum am 08.02.2021. +++ Foto: Lutz Leitmann/Stadt Bochum

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Ab Montag, 7. Juni, wird die Priorisierung bei Coronaimpfungen aufgehoben. Dies hat das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium mitgeteilt. Das heißt für Bochum, dass ab diesem Zeitpunkt alle Menschen das Recht haben, einen Impftermin zu vereinbaren. Allerdings weist das Ministerium heute (2. Juni) darauf hin, dass aufgrund mangelnder Impfdosen in den Impfzentren bis mindestens Mitte Juni 2021 keine Termine für Erstimpfungen zur Verfügung stehen. Daher werden auch ab dem 7. Juni zunächst keine Terminfenster in den Buchungsportalen der Kassenärztlichen Vereinigungen zur Verfügung gestellt. Sobald wieder neue Terminfenster freigegeben werden können, wird das Ministerium dies kommunizieren.

Für das Bochumer Impfzentrum bedeutet dies: sämtliche vereinbarten Termine können bis auf weiteres wahrgenommen werden, lediglich neue Erstimpfungstermine werden zurzeit nicht angeboten.

Für die Zeit ab Mitte Juni können Termine dann ausschließlich über die Rufnummer der Kassenärztlichen Vereinigung 0800/116 117 02 oder deren Internetseite www.116117.de vereinbart werden. Die Stadt hat keinen Zugriff auf die dortige Terminverwaltung und könnte keine Terminanfragen bearbeiten.

Die Rufnummer für die Terminvergabe lautet 0800/116 117 02, die Internetseite ist unter www.116117.de aufrufbar. Terminanfragen über Kontaktangebote der Stadt führen in keinem Fall zum Erfolg, denn Zugriff auf die Terminverwaltung hat ausschließlich die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Ob wir im Laufe des Junis gezielt bestimmten Personengruppen ein Sonderimpfangebot über die Impfzentren machen können, steht derzeit noch nicht fest.“

Die nordrhein-westfälischen Arztpraxen (ab 7. Juni auch privatärztliche Praxen) werden vom Bund über die Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel mit Impfdosen versorgt. Zuständig für die Verteilung ist der Bund. Ab dem 7. Juni werden auch die Kinder- und Jugendärzte in die Impforganisation einbezogen. Sie können ab diesem Zeitpunkt ebenfalls Impfdosen für Kinder- und Jugendliche ab 12 Jahren bestellen. Dafür steht der Impfstoff der Firma BioNTech zur Verfügung, der in der letzten Woche von der Europäischen Arzneimittelbehörde für diese Altersgruppe zugelassen wurde.

Grundsätzlich erfolgen die Impfungen in Arztpraxen in eigener Verantwortung. Daher bleibt es auch ab dem 7. Juni den jeweiligen Arztpraxen überlassen, in welcher Reihenfolge und an welche Patienten Impftermine auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Impfdosen vergeben werden.

Auch die Betriebsärzte werden ab dem 7. Juni neu in die Impforganisation mit einbezogen. Sie werden ebenfalls vom Bund über die Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel mit Impfdosen beliefert. Zuständig für die Verteilung ist demnach der Bund. Betriebsärzte impfen grundsätzlich in eigener Verantwortung.

Quelle: Stadt Bochum

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Sebastian Sendlak

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