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Umzug der Kleingartenanlage Thiemannshof: Bürgerbeteiligung

16. April 2022
in Lokales
Umzug der Kleingartenanlage Thiemannshof: Bürgerbeteiligung
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Um die Kleingartenanlage Thiemannshof zu erhalten, plant die Stadt Bochum, sie auf die derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzte Fläche „Westseifen“ in Wattenscheid-Höntrop an der Straße Herrenacker zu verlagern. Neben der Kleingartenanlage soll zum westlich gelegenen Friedhof hin ein neuer Wald entstehen, um einen gewissen Abstand zu wahren. Die Aufforstungsfläche sowie die Waldfläche im Quellbereich des Gewässers Westseifen umfassen rund ein Drittel des Plangebiets.

Da das heutige Planungsrecht dort allerdings keine Kleingartenanlage zulässt, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1021 – Herrenacker –  erforderlich. Dabei möchte die Stadt die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig informieren und ihnen Gelegenheit geben, sich in die Planung einzubringen. Interessierte können die Varianten des Bebauungsplans Nr. 1021 – Herrenacker – von Dienstag, 19. April, bis einschließlich Freitag, 20 Mai, im Technischen Rathaus Bochum, Hans-Böckler-Straße 19, Zimmer Nr. 1.0.210 (Planauslage), einsehen. Dies ist möglich montags, dienstags und freitags von 8 Uhr bis 13 Uhr, mittwochs von 8 Uhr bis 16 Uhr sowie donnerstags von 8 Uhr bis 18 Uhr. Zur Vermeidung einer Ansteckung mit dem Corona-Virus ist ein 3G-Nachweis (geimpft, genesen, getestet) zu erbringen. Zusätzlich ist eine FFP2-Maske zu tragen. Darüberhinaus sind die Planungen im Internet zu finden unter www.bochum.de/bebauungsplaene.

Rückfragen zum Bebauungsplanverfahren können Interessierte telefonisch unter 02 34 / 910 25 44 stellen sowie zur Kleingartenplanung unter 02 34 / 910 35 28.

Die Kleingartenanlage Thiemannshof befindet sich südlich der Essener Straße und ist mit Altlasten belastet, so dass ein neuer Standort gefunden werden muss. Die Verwaltung hat zusammen mit dem Stadtverband Bochum der Kleingärtner e.V. und den betroffenen Kleingärtnern den Flächenbedarf für den neuen Standort ermittelt. Bei der einvernehmlichen Entscheidung über den künftigen Standort wurden neben den städtebaulichen Kriterien wie Flächengröße, Verfügbarkeit, Flächennutzung, Lage und Erreichbarkeit auch die planungsrechtlichen Vorgaben berücksichtigt.

Im östlichen Bereich sollen durch den Bebauungsplan die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer rund 30.000 qm großen Kleingartenanlage an der Straße Herrenacker geschaffen werden. Darüber hinaus ist ein Vereinshaus mit angrenzender Freifläche sowie ein Parkplatz mit den erforderlichen PKW- und Fahrradstellplätzen geplant, außerdem soll ein Kinderspielplatz entstehen. Es gibt drei Bebauungsvarianten, die sich lediglich hinsichtlich der Anordnung der einzelnen Nutzungen der Kleingartenanlage unterscheiden. Die Erschließung der Kleingartenanlage sowie des Parkplatzes soll vom Wattenscheider Hellweg über die Straße Herrenacker erfolgen.

Quelle: Stadt Bochum

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Sebastian Sendlak

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