
Luftaufnahme
Die Luftaufnahme vom 19.01.2017 zeigt das Neubaugebiet "Mark'scher Bogen" an der Holtbrügge in Bochum. +++ Foto: Lutz Leitmann / Stadt Bochum, Referat für Kommunikation
In Wattenscheid-Höntrop kommt erstmals der sogenannte Wohnungsbauturbo zum Einsatz. Am Elchweg soll ein Gebäude aufgestockt werden. Bürgerinnen und Bürger können sich online beteiligen.
Die Stadt Bochum prüft erstmals ein Bauvorhaben auf Grundlage des sogenannten Wohnungsbauturbos. Betroffen ist ein Grundstück am Elchweg im Stadtteil Höntrop. Dort soll ein bestehendes Wohngebäude erweitert werden. Grundlage ist eine Sonderregelung im Baugesetzbuch. Die Öffentlichkeit kann bis zum 8. Mai Stellung nehmen.
Geplante Aufstockung am Elchweg
Konkret geht es um ein eingeschossiges Wohnhaus mit Flachdach. Dieses soll um ein zusätzliches Vollgeschoss erweitert werden.
Der geltende Bebauungsplan Nr. 23 sieht bislang nur ein Vollgeschoss vor. Für die Umsetzung des Vorhabens ist daher eine Abweichung notwendig.
Anwendung des „Wohnungsbauturbos“
Die rechtliche Grundlage bildet der neue § 246e Baugesetzbuch. Diese Regelung ermöglicht es Kommunen, Bauvorhaben auch außerhalb bestehender Bebauungspläne zu genehmigen.
Ziel ist es, zusätzlichen Wohnraum schneller zu schaffen. Planungsverfahren können dadurch verkürzt werden.
Öffentlichkeitsbeteiligung gestartet
Die Stadt hat eine Beteiligung über die Plattform bochum-mitgestalten.de gestartet. Dort sind Unterlagen wie Lageplan und Bebauungsplan einsehbar.
Interessierte können Hinweise und Anregungen online einreichen. Diese werden anschließend den politischen Gremien vorgelegt.
Städtebauliche Einordnung
Nach Angaben der Stadt ist das Vorhaben aus städtebaulicher Sicht vertretbar. Öffentliche Belange und nachbarliche Interessen sollen berücksichtigt bleiben.
Jeder weitere Antrag wird einzeln geprüft. Eine Genehmigung setzt weiterhin die Zustimmung der Stadt voraus.
Bedeutung für den Wohnungsmarkt
Der Wohnungsbauturbo gilt als Instrument zur kurzfristigen Aktivierung zusätzlicher Wohnbauflächen. Er soll helfen, den angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten.
Die Regelung ist seit dem 30. Oktober 2025 in Kraft. Sie ergänzt bestehende Planungsinstrumente.
Einordnung für Bochum
Der Fall am Elchweg ist der erste seiner Art in Bochum. Weitere vergleichbare Anträge könnten folgen.
Die Stadt entscheidet im Einzelfall über die Anwendung der neuen Regelung.
