
Streufahrzeug
Schnee und Eis sorgen aktuell für glatte Wege im Stadtgebiet. Die Stadt Bochum weist darauf hin, dass Eigentümerinnen und Eigentümer für den Winterdienst vor ihren Grundstücken zuständig sind. Grundlage ist die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung. Diese regelt Zeiten, Umfang und Art der Maßnahmen. Ziel ist die Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger.
Öffentliche Gehwege müssen täglich zwischen 7 und 20 Uhr von Schnee und Eis befreit werden. Endet der Schneefall, beginnt unverzüglich die Räumung. Schnee, der nach 20 Uhr fällt, muss am folgenden Morgen bis 8 Uhr beseitigt sein. Gleiches gilt für Glätte, die in den Abendstunden entsteht.
Die Gehwege sind auf mindestens einen Meter Breite freizuhalten. So soll das sichere Begegnen von Menschen mit Kinderwagen oder Rollatoren ermöglicht werden. Auch vor Garagenzufahrten, Gartenwegen und Grundstückszugängen besteht Räumpflicht.
Regelungen bei besonderen Straßenformen
In Straßen ohne abgetrennten Gehweg, etwa in Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigten Bereichen, ist ein mindestens ein Meter breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze von Schnee und Eis freizuhalten. Wer urlaubsbedingt, krank oder beruflich verhindert ist, muss für eine Vertretung sorgen.
Schnee ist so zu lagern, dass Fahr- und Fußgängerverkehr nicht unnötig behindert oder gefährdet werden. Entwässerungseinläufe und Hydranten sind frei zu halten. Schnee und Eis dürfen nicht vom Grundstück auf Gehwege oder Fahrbahnen geschoben werden.
Eine erweiterte Verantwortung gilt an Grundstücken mit Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs. Dort müssen Gehwege und Zugänge so geräumt und gestreut werden, dass ein sicheres Ein- und Aussteigen möglich ist. Auch der Zugang zu Wartehäuschen muss gefahrlos bleiben.
Streusalz weitgehend verboten
Auf Bochumer Gehwegen gilt grundsätzlich ein Streusalzverbot. Ausnahmen bestehen nur bei außergewöhnlichen Wetterlagen wie Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen, etwa auf Brücken, Treppen oder steilen Gefällstrecken.
Beauftragen Eigentümerinnen und Eigentümer externe Firmen mit dem Winterdienst, sollte das Salzverbot vertraglich festgehalten werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Die Verantwortung bleibt bei den Grundstückseigentümern.
Umweltfreundliche Streumittel empfohlen
Erlaubt sind abstumpfende Mittel wie Granulat, Splitt, Lava, Sand oder Asche. Produkte mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ gelten als besonders umweltverträglich. Sie sind salzfrei und enthalten keine schädlichen Stoffe. Nach dem Winterdienst muss das Streugut wieder entfernt werden, um neue Rutschgefahren zu vermeiden.
Umweltfreundliche Streumittel sind im Handel erhältlich. Der USB Bochum stellt Granulat in haushaltsüblichen Mengen kostenlos an den Wertstoffhöfen sowie am Betriebshof Hanielstraße zur Verfügung. Ein eigenes Gefäß ist mitzubringen.
Weitere Hinweise
Die Stadt Bochum warnt ausdrücklich vor dem Betreten von Eisflächen. Weitere Informationen erteilt das Umwelt- und Grünflächenamt unter der Telefonnummer 0234 / 910-3710 sowie online auf den Internetseiten der Stadt Bochum und des USB Bochum.
