Beitrag: Illegales Böllern vor Silvester: Frühzeitige Knallerei beschäftigt Behörden in Bochum
Pyrotechnik – Raketen und Böller

KI generiert

Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk ist zeitlich klar geregelt. Dennoch kommt es in Bochum bereits seit Wochen zu Meldungen über frühes und mutmaßlich illegales Zünden von Böllern und Raketen. Die Diskussion über Kontrolle und Durchsetzung flammt erneut auf.

Verkauf und Abbrennzeiten gesetzlich begrenzt

Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen in Deutschland ausschließlich zwischen dem 29. und 31. Dezember verkauft werden. Das Abbrennen ist grundsätzlich nur von Silvester, 31. Dezember, 0 Uhr bis Neujahr, 1. Januar, 24 Uhr erlaubt. Kommunen können diese Zeiten weiter einschränken oder zusätzliche Verbote aussprechen, etwa für bestimmte Stadtbereiche oder für Böller mit ausschließlicher Knallwirkung.

Wer Feuerwerk außerhalb der erlaubten Zeiten zündet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Je nach Einzelfall können Bußgelder bis in den vierstelligen Bereich drohen. Bei verbotener Pyrotechnik oder illegalem Handel kommen strafrechtliche Konsequenzen hinzu.

Frühe Knallerei sorgt für Beschwerden

Ungeachtet der Regelungen berichten Anwohnerinnen und Anwohner in mehreren Bochumer Stadtteilen seit Wochen von nächtlichen Detonationen. Besonders aus Harpen werden wiederholt laute Explosionen gemeldet, die nach Angaben von Anwohnenden Fensterscheiben erzittern lassen. Auch aus anderen Stadtteilen gibt es Hinweise auf frühzeitiges Böllern – teils bereits seit Halloween, vereinzelt sogar über das Jahr hinweg.

Nach Einschätzung von Fachleuten können viele dieser pyrotechnischen Gegenstände nicht legal im regulären Handel erworben worden sein. Für Feuerwerke außerhalb von Silvester sind Genehmigungen sowie zugelassene Händler erforderlich. Illegale Ware stammt häufig aus dem Ausland oder aus nicht genehmigten Quellen.

Polizei und Ordnungsamt unter Druck

Die wiederholten Vorfälle werfen die Frage nach der Durchsetzbarkeit bestehender Regeln auf. Polizei und Ordnungsamt sind auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Kontrollen erfolgen lageabhängig, etwa bei konkreten Meldungen oder bekannten Schwerpunkten. Eine flächendeckende Überwachung aller Stadtteile ist nicht möglich.

Die Behörden verweisen regelmäßig darauf, dass Anzeigen und Hinweise notwendig sind, um gezielt gegen Verstöße vorzugehen. Gleichzeitig steigt mit zunehmender Zahl von Beschwerden der Erwartungsdruck an die Kontrollbehörden, insbesondere in den Tagen vor Silvester.

Diskussion um Wirksamkeit von Verboten

Die anhaltende frühe Knallerei nährt erneut Zweifel an der Wirksamkeit bestehender Vorschriften. Während Kommunen über weitere Einschränkungen oder Verbotszonen diskutieren, bleibt die praktische Umsetzung eine Herausforderung. Klar ist: Rechtlich sind die Vorgaben eindeutig. Ob sie konsequent eingehalten werden, hängt maßgeblich von Kontrolle, Ahndung – und der Bereitschaft zur Meldung von Verstößen ab.

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