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Die Stadt Bochum richtet zum Jahreswechsel eine Verbotszone für Silvesterfeuerwerk in Teilen der Innenstadt ein. Das Verbot gilt von Mittwoch, 31. Dezember, 20 Uhr, bis Donnerstag, 1. Januar, 4 Uhr. Betroffen sind mehrere Straßen im Innenstadtbereich. Ziel ist es, die Sicherheit in stark frequentierten Zonen zu erhöhen. Die Maßnahme betrifft private Feuerwerkskörper.
Feuerwerksverbot rund um Brüderstraße und Kortumstraße
Das Verbot umfasst die Brüderstraße sowie Teile der Straße Kerkwege. Ebenfalls einbezogen sind die Kortumstraße und die Kreuzstraße. An den Grenzen der betroffenen Bereiche weisen Schilder auf die Regelung hin. Die Stadt setzt damit klare räumliche Grenzen für das Abbrennen von Feuerwerk.
Die Kontrolle der Verbotszone übernimmt der Kommunale Ordnungsdienst. Personen, die die Sperrzone betreten wollen, dürfen kein Feuerwerk mitführen. Mitgebrachtes Feuerwerk muss vor Betreten entsorgt werden. Dafür stellt die Stadt einen speziellen Container bereit. Erst danach ist der Zugang zu den betroffenen Bereichen möglich.
