
Carina Gödeke mit dem Antrag auf der VfL Mitgliederversammlung
(c) Sebastian Sendlak
Auf der Jahreshauptversammlung des VfL Bochum haben die Mitglieder für ein Einzelwahlverfahren beim Aufsichtsrat gestimmt. Ein Antrag zur Altersbegrenzung in der Findungskommission scheiterte.
Die Jahreshauptversammlung des VfL Bochum stand im Zeichen zweier kontroverser Anträge. Während der Vorstoß von Carina Gödecke und Dr. Andreas Eickhoff für Einzelwahlen im Aufsichtsrat erfolgreich war, scheiterte der Antrag zur Einführung einer Altersgrenze für die Findungskommission. Die Mitglieder entschieden damit über mehr Vereinsdemokratie, während Präsidium und Findungskommission zuvor Zurückhaltung signalisiert hatten. Gödecke betonte, dass der Beschluss als Auftrag an das Präsidium nun ein Jahr für Diskussion und Abwägung eröffne.
Einzelwahl für den Aufsichtsrat angenommen
Der von Gödecke und Eickhoff eingebrachte Antrag sieht vor, künftig Einzelwahlen für den Aufsichtsrat zu ermöglichen, um unabhängigen Kandidaturen mehr Chancen zu geben. Das bisher übliche Blockwahlverfahren wurde von den Antragstellern als hinderlich bewertet.
Gödecke kommentierte den Erfolg: „Viele Mitglieder haben sich erst während der Debatte entschieden. Der Antrag eröffnet ein Jahr für Austausch und Abwägung.“ Trotz der gegenteiligen Empfehlung des Präsidiums stimmten die Mitglieder klar für den Vorstoß. Im kommenden Jahr soll über eine konkrete Satzungsänderung entschieden werden.
Altersbegrenzung für die Findungskommission abgelehnt
Der zweite Antrag der beiden Initiatoren sah eine Altersgrenze für Mitglieder der Findungskommission vor, um u.a. berufliche Netzwerke effektiver zu nutzen. Das Präsidium hatte zuvor empfohlen, den Antrag abzulehnen, unter anderem mit dem Hinweis auf mögliche Altersdiskriminierung.
Gödecke verteidigte den Vorschlag: „Die Kritik bezog sich auf die vorgeschlagene Altersgrenze von unter 75 Jahren bei der Kandidatur. Daraus eine Diskriminierung abzuleiten, halte ich für etwas weit hergeholt.“ Der Antrag fand keine Mehrheit und gilt damit als erledigt.
Ausblick auf Vereinsdemokratie
Mit dem Beschluss zur Einzelwahl entsteht nach Ansicht der Antragsteller ein Rahmen, um die Vereinsdemokratie zu stärken. „Ob das Präsidium diesen Dialog auch mit den Antragstellern führen wird, liegt nicht in unserer Hand. Wir sind aber weiterhin bereit dazu“, so Gödecke.
Der Verein hat nun ein Jahr Zeit, die Vor- und Nachteile des neuen Wahlverfahrens zu diskutieren, bevor eine endgültige Satzungsänderung beschlossen wird.
