Beitrag: Mitgliederversammlung des VfL Bochum 1848
SES_VFLAMV20250614-280

Satzungsänderungen und Wahl-Reform im November im Fokus

Der VfL Bochum 1848 lädt seine Mitglieder am Dienstag, 18. November 2025, zur jährlichen Mitgliederversammlung in den RuhrCongress Bochum ein. Beginn ist um 19 Uhr, der Einlass startet ab 17.30 Uhr. Neben den Berichten des Präsidiums und der Geschäftsführung stehen mehrere Anträge auf Satzungsänderungen auf der Tagesordnung.

Laut Einladung können Mitglieder die Versammlung auch online verfolgen, allerdings ohne Stimm- oder Rederecht. Für gehörlose Mitglieder steht ein Dolmetscher bereit. Das Stimmrecht kann nicht übertragen werden.

Änderungen an der Vereinsstruktur vorgeschlagen

Mehrere Mitglieder haben fristgerecht Anträge zur Anpassung der Satzung eingereicht, die bei der Versammlung zur Abstimmung gestellt werden sollen:

Antrag von Marc Pattmann:
Die gewählten Mitglieder des Präsidiums sollen künftig mindestens eine anerkannte Fachkraft der Jugendhilfe berufen. Diese Person soll über mindestens drei Jahre Berufserfahrung in der Bochumer Jugendhilfelandschaft verfügen. Ziel ist eine stärkere Verankerung sozialer und pädagogischer Kompetenzen im Vereinspräsidium.

Antrag von Michael Kretschmann:
Der Fanvertreter soll künftig automatisch Mitglied des Aufsichtsrats der VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA sein. Zudem soll der Vorsitzende des Aufsichtsrats entweder ein gewähltes Präsidiumsmitglied oder der Fanvertreter selbst sein. Der Antrag zielt darauf ab, die Beteiligung der organisierten Fans dauerhaft in der Satzung zu verankern.

Antrag von Carina Gödecke und Dr. Andreas Eickhoff:
Dieser Antrag fordert eine Einzelwahl des Präsidiums anstelle einer Blockwahl. Außerdem soll eine Altersgrenze von 75 Jahren für Mitglieder der Findungskommission eingeführt werden.

Bericht, Ehrungen und Verleihung der Werner-Altegoer-Medaille

Neben den Satzungsänderungen sieht die Tagesordnung Berichte des Präsidiums und der Geschäftsführung sowie die Entlastung des Präsidiums für das Geschäftsjahr 2024/25 vor. Zudem werden Ehrungen und die Verleihung der Werner-Altegoer-Medaille durchgeführt.

Anträge gemäß §14 Absatz 8 der Satzung können noch bis zum 4. November 2025 eingereicht werden.

Informationen und Teilnahme

Mitglieder werden gebeten, ihren Mitgliedsausweis und einen Lichtbildausweis mitzubringen. Weitere Informationen zur Veranstaltung und zur Onlineübertragung werden vorab über die Vereinskanäle des VfL Bochum bekannt gegeben.

Auf Social Media teilen