Beitrag: Wer den Integrationsrat wählen darf
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Rathaus

Am 14. September finden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt. Parallel dazu wird auch der Integrationsrat gewählt. In Bochum sind rund 87.500 Menschen wahlberechtigt.

Stimmberechtigt sind Personen, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz sind, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben oder diese nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes durch Geburt im Inland erworben haben.

Zusätzlich müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestalter von 16 Jahren,

  • rechtmäßiger Aufenthalt seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet,

  • Hauptwohnsitz in Bochum seit spätestens 29. August.

Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme. Gewählt werden können sowohl ganze Listen als auch Einzelpersonen.

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