Dahlhauser Heide
Die ehemalige Arbeitersiedlung "Dahlhauser Heide" in Bochum, 24.02.2014. +++ Foto: Lutz Leitmann / Stadt Bochum, Presseamt
Für die denkmalgeschützte Bergarbeitersiedlung Dahlhauser Heide gelten ab sofort neue planungsrechtliche Regelungen. Der Rat der Stadt Bochum hat am 10. Juli eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 482 sowie die Neuaufstellung der Gestaltungssatzung Nr. 482 G beschlossen. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt sind die Regelungen rechtskräftig.
Künftig dürfen Stellplätze, Fahrradboxen, Wallboxen und Wärmepumpen außerhalb der überbaubaren Flächen errichtet werden – auch in Vorgärten, sofern die gestalterischen Vorgaben eingehalten werden. Damit reagiert die Stadt auf Entwicklungen wie die wachsende Elektromobilität und den Bedarf an alternativen Heizsystemen.
Zur Vereinfachung entfällt zudem eine Reihe bisheriger Gestaltungsvorgaben. Briefkästen, Außenleuchten, Hausnummern und Klingelanlagen unterliegen nun keinen spezifischen Regelungen mehr.
Ziel bleibt laut Stadtverwaltung der Erhalt des historischen Erscheinungsbilds der Siedlung bei gleichzeitiger Anpassung an aktuelle Nutzungsanforderungen. Informationen und Ansprechpartner finden sich online auf der Seite der Stadt Bochum unter dem Stichwort „Dahlhauser Heide“.