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Home Wirtschaft

Ungeeignete Werbung auf Kinder-Webseiten bleibt weitgehend unreguliert

19. Mai 2025
in Wirtschaft
„Sicherheit im Netz“ – Veranstaltungsreihe zur Stärkung von Medienkompetenz

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Untersuchung der Ruhr-Universität Bochum mit klarem Ergebnis

Eine internationale Studie unter Federführung der Ruhr-Universität Bochum hat gravierende Mängel beim Schutz von Kindern vor unangemessener Online-Werbung aufgedeckt. Auf rund 2.000 Webseiten mit Inhalten für Kinder unter 13 Jahren fanden die Forschenden mehr als 1.000 problematische Werbeanzeigen – darunter solche für Abnehmpillen, Datingseiten oder Sextoys.

Beteiligt an der Untersuchung waren auch die Radboud-Universität in den Niederlanden und die KU Leuven in Belgien. Die Ergebnisse verdeutlichen: Obwohl es rechtliche Vorgaben gibt, fehlt es an wirksamer Kontrolle und technischer Trennung zwischen Webseiten für Kinder und Erwachsene. Werbung werde oft aus einem gemeinsamen Anzeigenpool ausgespielt – ohne Rücksicht auf das Alter der Nutzerinnen und Nutzer.

Tracking-Technologien als Standard

Besonders kritisch sehen die Forschenden den weit verbreiteten Einsatz von Tracking-Technologien. In 73 Prozent der untersuchten Fälle wurden Nutzerprofile erstellt, obwohl Kinder laut Datenschutz-Grundverordnung keine gültige Einwilligung dafür geben dürfen. In der Regel müssten Eltern zustimmen, was in der Praxis kaum erfolgt.

Die Studienleiterin Prof. Veelasha Moonsamy vom Lehrstuhl für IT-Sicherheit der RUB weist auf die zentrale Rolle sogenannter Cookies hin. Sie zeichnen das Surfverhalten auf und ermöglichen personalisierte Werbung – oft auch auf später besuchten Plattformen wie sozialen Netzwerken. Für Kinder kann das dazu führen, dass sie mit altersunangemessenen Inhalten konfrontiert werden.

Problematische Inhalte auf Lernportalen

Besonders häufig fanden sich die fragwürdigen Werbeanzeigen auf Lernplattformen – also Seiten, die Kinder regelmäßig nutzen. Der untersuchte Werbeinhalt reichte von Verlobungsringen über Tests zur sexuellen Orientierung bis hin zu Bildern in sexualisierter Darstellung. Die dynamische Natur der Werbeanzeigen erschwerte die Analyse zusätzlich: Inhalte ändern sich bei jedem Laden einer Seite.

Gesetzliche Regeln ohne Wirkung

Trotz bestehender gesetzlicher Vorgaben – etwa dem EU-Digital Services Act – werden diese in der Praxis nicht durchgesetzt. Eine zentrale Frage bleibt unbeantwortet: Wer trägt die Verantwortung für unpassende Werbung – der Werbeanbieter oder die Seitenbetreiber? Die Studie macht deutlich, dass es bislang keine klare Zuständigkeit gibt.

Empfehlungen und Ausblick

Für einen besseren Schutz empfiehlt Moonsamy unter anderem den Einsatz von Werbeblockern. Zudem sollten Eltern sich mit den Funktionsweisen von Onlinewerbung vertraut machen und mit ihren Kindern über Risiken sprechen. Ein struktureller Wandel sei zwar wünschenswert, aber nicht kurzfristig zu erwarten, so die Forscherin. Die wirtschaftlichen Interessen der Plattformen stünden einem schnellen Umdenken entgegen.

Die vollständige Analyse erscheint im Wissenschaftsmagazin Rubin der Ruhr-Universität Bochum.

Eine internationale Studie unter Federführung der Ruhr-Universität Bochum hat gravierende Mängel beim Schutz von Kindern vor unangemessener Online-Werbung aufgedeckt. Auf rund 2.000 Webseiten mit Inhalten für Kinder unter 13 Jahren fanden die Forschenden mehr als 1.000 problematische Werbeanzeigen – darunter solche für Abnehmpillen, Datingseiten oder Sextoys.

Beteiligt an der Untersuchung waren auch die Radboud-Universität in den Niederlanden und die KU Leuven in Belgien. Die Ergebnisse verdeutlichen: Obwohl es rechtliche Vorgaben gibt, fehlt es an wirksamer Kontrolle und technischer Trennung zwischen Webseiten für Kinder und Erwachsene. Werbung werde oft aus einem gemeinsamen Anzeigenpool ausgespielt – ohne Rücksicht auf das Alter der Nutzerinnen und Nutzer.

Tracking-Technologien als Standard

Besonders kritisch sehen die Forschenden den weit verbreiteten Einsatz von Tracking-Technologien. In 73 Prozent der untersuchten Fälle wurden Nutzerprofile erstellt, obwohl Kinder laut Datenschutz-Grundverordnung keine gültige Einwilligung dafür geben dürfen. In der Regel müssten Eltern zustimmen, was in der Praxis kaum erfolgt.

Die Studienleiterin Prof. Veelasha Moonsamy vom Lehrstuhl für IT-Sicherheit der RUB weist auf die zentrale Rolle sogenannter Cookies hin. Sie zeichnen das Surfverhalten auf und ermöglichen personalisierte Werbung – oft auch auf später besuchten Plattformen wie sozialen Netzwerken. Für Kinder kann das dazu führen, dass sie mit altersunangemessenen Inhalten konfrontiert werden.

Problematische Inhalte auf Lernportalen

Besonders häufig fanden sich die fragwürdigen Werbeanzeigen auf Lernplattformen – also Seiten, die Kinder regelmäßig nutzen. Der untersuchte Werbeinhalt reichte von Verlobungsringen über Tests zur sexuellen Orientierung bis hin zu Bildern in sexualisierter Darstellung. Die dynamische Natur der Werbeanzeigen erschwerte die Analyse zusätzlich: Inhalte ändern sich bei jedem Laden einer Seite.

Gesetzliche Regeln ohne Wirkung

Trotz bestehender gesetzlicher Vorgaben – etwa dem EU-Digital Services Act – werden diese in der Praxis nicht durchgesetzt. Eine zentrale Frage bleibt unbeantwortet: Wer trägt die Verantwortung für unpassende Werbung – der Werbeanbieter oder die Seitenbetreiber? Die Studie macht deutlich, dass es bislang keine klare Zuständigkeit gibt.

Empfehlungen und Ausblick

Für einen besseren Schutz empfiehlt Moonsamy unter anderem den Einsatz von Werbeblockern. Zudem sollten Eltern sich mit den Funktionsweisen von Onlinewerbung vertraut machen und mit ihren Kindern über Risiken sprechen. Ein struktureller Wandel sei zwar wünschenswert, aber nicht kurzfristig zu erwarten, so die Forscherin. Die wirtschaftlichen Interessen der Plattformen stünden einem schnellen Umdenken entgegen.

Die vollständige Analyse erscheint im Wissenschaftsmagazin Rubin der Ruhr-Universität Bochum.

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Sebastian Sendlak

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