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Bezirksregierung Arnsberg plant weitere Erstaufnahmeeinrichtung in Bochum

3. September 2024
in Lokales
Neues Verfahren zur Einbürgerung

Anzeigetafeln zu Bürgerbüro und Ausländerbüro im Rathaus in Bochum, 18.01.2022. +++ Foto: Lutz Leitmann/Stadt Bochum

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Die steigenden Zahlen von Geflüchteten stellen das Land Nordrhein-Westfalen und seine Kommunen vor große Herausforderungen. Um die Unterbringungskapazitäten an die wachsenden Zugangszahlen anzupassen, plant das Land, eine neue Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) für Asylsuchende in Bochum zu errichten. Diese soll in einem bisher als Verwaltungsgebäude der Thelen-Gruppe genutzten Gebäude entstehen.

Wie die Bezirksregierung Arnsberg mitteilt, sind die Verhandlungen mit dem Eigentümer der Immobilie erfolgreich abgeschlossen worden. Zudem seien alle notwendigen rechtlichen Fragen sowohl mit der Stadt Bochum als auch dem zuständigen Fachministerium in Düsseldorf geklärt. Der Mietvertrag, der zunächst für zehn Jahre gilt, könnte um weitere fünf Jahre verlängert werden. Die neue Einrichtung soll Platz für bis zu 750 Geflüchtete bieten.

Diese Maßnahme trägt dazu bei, die Aufnahmeverpflichtung der Stadt Bochum zu entlasten. Die zusätzlichen Kapazitäten der neuen EAE werden es der Stadt ermöglichen, die eigene Unterbringungslast entsprechend zu reduzieren. Der geplante Beginn der Belegung ist für Dezember vorgesehen, abhängig vom Fortschritt der Umbau- und Einrichtungsarbeiten.

Obwohl die konkrete Umsetzung noch bevorsteht, stehen wichtige Ausschreibungen, wie für den Betreuungsdienst, den Sicherheitsdienst und das Catering, noch aus. Es ist jedoch sichergestellt, dass die Betreuung und Sicherheit – wie in allen Landesunterkünften – rund um die Uhr gewährleistet sein wird.

Die Stadt Bochum ist bereits jetzt ein zentraler Standort für die Aufnahme von Asylsuchenden in Nordrhein-Westfalen. Hier betreibt das Land über die Bezirksregierung Arnsberg die Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) sowie eine weitere Unterkunft. Die LEA Bochum dient als erste Anlaufstelle für Asylsuchende, die sich im Bundesland Nordrhein-Westfalen melden. Nach ihrer Registrierung werden die Geflüchteten je nach Verteilungsschlüssel auf eine der fünf Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes verteilt, wo sie in den ersten Wochen ärztlich untersucht und ihre Asylanträge gestellt werden.

Mit der geplanten Einrichtung in Bochum wird das Land seiner Verantwortung gerecht, den wachsenden Anforderungen in der Flüchtlingspolitik strukturiert zu begegnen. Die schnelle Umsetzung der Maßnahmen ist daher unerlässlich, um die bestehenden Kapazitäten zu entlasten und die Neuankömmlinge angemessen unterzubringen.

Die Entwicklungen im Umgang mit der Unterbringung von Asylsuchenden werden in den kommenden Monaten weiter im Fokus stehen, nicht zuletzt aufgrund der politischen und gesellschaftlichen Diskussionen um die Asylpolitik in Deutschland. Bochum wird in dieser Debatte eine zentrale Rolle einnehmen, während das Land Nordrhein-Westfalen bestrebt ist, weiterhin humanitäre Verpflichtungen zu erfüllen und gleichzeitig die Integration und Betreuung der Geflüchteten bestmöglich zu organisieren.

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Sebastian Sendlak

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